Von Published On: 21. März 20232,5 min read
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Das Internet bietet heutzutage jede Menge Vorteile für den einfachen Menschen – bessere Kommunikation, schnellere Datenübertragung und natürlich auch die Möglichkeit mit Produkten und Diensten Geld zu verdienen. Dabei ist das Datenschutzrisiko vor allem in Deutschland immer wieder ein großes Thema.

Seit Oktober 2022 gilt eine neue Durchführungsverordnung, die vom US-Präsidenten Biden unterzeichnet wurde. Damit wurde versprochen, dass die USA die DSGVO Anforderungen erfüllen wird und somit die Massenüberwachung von den Bürgern aus der EU eingeschränkt werden. Doch was heißt das genau für die EU Bürger?

Das EU-US Data Privacy Framework – Gesetz, oder nicht?

Dieses Framework soll als eine Art Grundlage dienen, die personenbezogenen Daten und deren Übermittlung zu sichern. Das ist besonders relevant für diejenigen EU Bürger, die Webseiten wie Facebook oder Google nutzen. Denn seit langer Zeit besteht eine gewisse Unsicherheit darüber, ob die Nutzung solcher Webseiten nach unserem Datenschutz überhaupt zulässig ist. Dabei spielen die US-Geheimdienste und ihre starken Überwachungsmaßnahmen eine große Rolle.

Obwohl das Data Privacy Framework kein Gesetz ist, spielt es in der Tat eine wichtige Rolle für die EU Bürger. Es stützt sich auf die Sicherung der Daten von EU Bürgern, aber auch auf die Tatsache, dass die EU-Kommission festgestellt hat, dass diese Art von Zusicherung ein ausreichendes Niveau des Datenschutzes vorläufig anbieten kann. Einfacher gesagt – man bekommt nun etwas mehr Schutz und mehr Privacy bei einer Website wie Facebook oder Google.

Der Grund für Zweifel

Die DSGVO bietet aber noch immer nicht einen 100 % Schutz für die Bürger der EU. Es wird vermutet, dass dieser Beschluss, wie auch der Fall bei den beiden Vorgängern war, abgestritten werden wird. Der Europäische Gerichtshof hat dasselbe mit „Privacy Shield“ im Jahre 2022 und mit „Safe Harbor“ 2015 gemacht. Der Grund dafür ist einfach – das Datenschutzniveau ist nicht ausreichend, um die Anforderungen von EuGH zu erfüllen. Zweitens ist man der Meinung, dass die Rechtsberatungsstelle der Bürger im Sinne des Gerichts nicht komplett unabhängig ist. Die Vorteile des DPFs Obwohl es keinen absoluten Schutz gibt, ist das DPF (Data Privacy Framework) trotzdem ein großer Schritt für den einfachen Menschen. Das heißt, dass man zumindest eine Atempause bekommt, wo die Behörden keine Maßnahmen durchführen werden, wenn Dienstleistungen wie Google Analytics oder eine WordPress Website benutzt werden.

Wenn es dazu kommt, eine gewisse Dienstleistung aufgrund gefährdeter Datenschutzsicherheit nicht mehr zu benutzen, kann man diese Entscheidung noch ein wenig vertragen. Wieso? Weil das DPF erst dann gültig ist, wenn die EU-Kommission auf Grundlage von Zusicherungen von Biden die Datenschutzangemessenheit festlegt. Dies wird im Jahre 2023 erwartet. Fazit Zur Zeit muss ein EU-Burger keine Maßnahmen eingehen. Es wird vermutet, dass viele US-Unternehmen und WordPress Webseiten das DSGVO annehmen werden, was wiederum mit der Selbstzertifizierung zu tun hat. Bis diese Veränderung offiziell ist, muss man noch immer nachweisen können, dass die US-Provider und ihre Nutzung zugelassen sind.

Vielen Dank fürs Lesen,
Ihr Peter Fürsicht

Peter-Fuersicht-WordPress-DozentÜber den Autor: Peter Fürsicht
Hallo lieber Leser, ich schreibe in diesem Blog über Aktuelles und Interessantes aus unserem direkten Firmenumfeld im Bereich Onlinemarketing und Social Media Marketing sowie als WordPress Agentur in München. Ich freue mich auf spannende Diskussionen.
Meine Qualifikationen: zertifizierter Online-Marketing-Manager (macromedia), zert. Datenschutzbeauftragter, zweifach ZdK-zertifizierter Automobilverkäufer (BMW, Mercedes) mit über 16 Jahren Berufserfahrung, Ausbildung zum Verkaufsleiter (BMW), Coach für Nachwuchsverkäufer innerhalb der ZdK-zertifizierten Ausbildung. Als Dozent für Onlinemarketing bin ich u.a. bei der Macromedia-Akademie und der PTM Akademie in München tätig.

Für Meinungen, Wünsche und Anregungen können Sie mich direkt kontaktieren: pf@max2-consulting.de