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Datenschutz für Websites

Datenschutzerklärung erstellen lassen – vom zertifizierten DSB

Ein Text allein macht keine Website rechtssicher. Wir prüfen, was Ihre Seite technisch tatsächlich an Daten sendet – Plugins, Schriften, Karten, Formulare, Tracking – und schreiben die Datenschutzerklärung, die dazu passt. Damit bringen wir Licht in Ihr Website-Universum. Aus Germering bei München, bundesweit für KMU.

Peter Fürsicht · zertifizierter externer Datenschutzbeauftragter (DSB) · versichert

01 – Grundlagen

Was eine Datenschutzerklärung leisten muss

Sie erfüllt die Informationspflichten der DSGVO und muss jede Verarbeitung personenbezogener Daten umfassend beschreiben. Personenbezogen ist alles, womit sich ein Mensch identifizieren lässt – Name, Telefonnummer, aber auch die IP-Adresse. Eine falsche, unvollständige oder fehlende Erklärung bringt Abmahnungen, Bußgelder und Schadensersatzforderungen mit sich.

Vollständig

Jeder eingesetzte Dienst gehört hinein – auch der, den vor drei Jahren jemand testweise eingebaut hat.

Zutreffend

Der Text muss beschreiben, was die Seite tatsächlich tut. Genau hier klaffen Vorlage und Realität am häufigsten auseinander.

Verständlich

Die DSGVO verlangt klare und einfache Sprache. Eine Textwand aus Artikelnummern erfüllt das nicht.

Aktuell

Jedes neue Plugin, jedes neue Formular kann die Erklärung veralten lassen. Deshalb gehört sie in die Wartung.

02 – Zwei Wege

Konfigurator oder Fachprüfung

Sie können die Erklärung in einem der vielen Online-Konfiguratoren selbst erzeugen. Das Manko ist nicht der Text, sondern die Prüfung: Der Konfigurator weiß nicht, welche Plugins auf Ihrer Seite Daten senden. Für Fehler haften Sie als Betreiber – und Abmahnungen kommen heute von automatisierten Scannern, nicht von Zufallsbesuchern.

Selbst erstellen

Abmahnsicherheit: ungeprüft
Aufwand: bei Ihnen
Technikprüfung: nicht enthalten
Haftung: vollständig bei Ihnen

Vom DSB erstellen lassen

Prüfung der eingesetzten Dienste und Auftragsverarbeiter
Verträge zur Auftragsverarbeitung kontrolliert
Handlungsanweisungen, die unser Team direkt umsetzt
Abschlussprüfung der Website nach der Umsetzung

Datenschutzrechtlich beraten dürfen ausschließlich Juristen und zertifizierte Datenschutzbeauftragte. Wir liefern die datenschutzrechtliche Bewertung und die technische Umsetzung – eine anwaltliche Rechtsberatung im Einzelfall ist davon nicht umfasst.

03 – Drittlandtransfer

USA‑Transfer: der Stand heute

Viele Datenschutzerklärungen argumentieren noch mit dem Wegfall des Privacy Shields von 2020. Das ist überholt: Seit dem Angemessenheitsbeschluss zum EU-US Data Privacy Framework im Juli 2023 ist die Übermittlung an zertifizierte US-Unternehmen wieder auf dieser Grundlage möglich.

Entscheidend ist die Prüfung im Einzelfall, und die fällt oft anders aus als erwartet: Ist der konkrete Anbieter zertifiziert? Deckt seine Zertifizierung die Art Ihrer Daten ab? Wenn nicht, brauchen Sie Standardvertragsklauseln und eine dokumentierte Transfer-Folgenabschätzung. Ein Textbaustein ersetzt diese Prüfung nicht.

Zertifizierung prüfen

Wir sehen für jeden eingesetzten Dienst nach, ob und wofür er unter dem Framework gelistet ist.

Alternativen zuerst

Google Fonts lokal hosten, europäische Anbieter für Newsletter: Was ohne Transfer geht, lösen wir ohne Transfer.

Dokumentiert

Die Bewertung landet schriftlich bei Ihnen – das ist der Teil, der bei einer Prüfung zählt.

04 – Leistungsumfang

Was wir an Ihrer Website prüfen

Consent‑Management

Einrichtung und Prüfung des Cookie-Banners – Borlabs, Real Cookie Banner, Usercentrics. Vor der Zustimmung läuft kein Tracking.

Schriften & Karten

Google Fonts lokal hosten, Maps und YouTube nur nach Einwilligung einbinden.

Formulare

Hinweise, Checkboxen, Double-Opt-In und sichere Übertragung – geprüft am tatsächlichen Formular, nicht am Screenshot.

Tracking‑Setup

Tag Manager mit Consent Mode v2 und GA4 mit korrekter Aufbewahrung – Messung und Recht zusammen gedacht.

Auftragsverarbeitung

Welche Verträge fehlen, welche sind veraltet? Wir sagen es und beschaffen sie mit.

Betroffenenrechte

Wenn ein Besucher Auskunft nach Art. 15 verlangt: welche Fristen laufen und was herausgegeben werden muss.

05 – Verantwortung

Peter Fürsicht

Zertifizierter externer Datenschutzbeauftragter

Zertifizierter Datenschutzbeauftragter mit Berufshaftpflicht und hoher Deckungssumme, Geschäftsführer einer WordPress-Agentur mit eigenem Entwickler-Team und mehreren Datenschutzbeauftragten im Haus. Diese Doppelrolle ist der eigentliche Punkt: Die datenschutzrechtliche Bewertung und die technische Umsetzung kommen aus einem Haus, ohne Übergabeverluste zwischen Kanzlei, Agentur und Dienstleister.

Wir betreuen Mandate als externer DSB laufend – und übernehmen auf Wunsch zusätzlich die KI-Governance nach dem EU AI Act, die inzwischen zur natürlichen Erweiterung des Datenschutz-Mandats geworden ist.

06 – Einstieg

Drei Wege, je nach Lage

Kostenlos

Website‑Check

Der erste Blick von außen: Wo steht Ihre Seite, wo brennt es. Ohne Kosten und ohne Verpflichtung.

369 € Festpreis

DSGVO‑Schnellcheck

Fünf Prüfbereiche, Ampelbewertung und konkrete To-Dos als PDF – Bericht in zwei Werktagen.

Laufend

DSB‑Mandat

Bestellung als externer Datenschutzbeauftragter, laufende Betreuung, Ansprechpartner für Aufsicht und Betroffene.

07 – FAQ

Häufige Fragen zum Website‑Datenschutz

Ja, sobald Ihre Website personenbezogene Daten verarbeitet – und das tut praktisch jede, spätestens über Server-Logs und IP-Adressen. Die Datenschutzerklärung erfüllt die Informationspflichten aus Art. 13 und 14 DSGVO.
Das hängt vom Umfang ab: Anzahl der eingesetzten Dienste, Formulare, Shop-Funktionen und ob ein Consent-Tool eingerichtet werden muss. Für den Einstieg gibt es den WordPress DSGVO-Schnellcheck zum Festpreis von 369 € inklusive MwSt.
Er liefert einen Text, aber keine Prüfung. Die Haftung für Fehler bleibt bei Ihnen als Betreiber. Der Konfigurator weiß nicht, welche Plugins auf Ihrer Seite tatsächlich Daten senden – genau daraus entstehen die teuren Fälle.
Seit dem Angemessenheitsbeschluss zum EU-US Data Privacy Framework vom Juli 2023 ist die Übermittlung an zertifizierte US-Unternehmen wieder auf dieser Grundlage möglich. Entscheidend ist die Prüfung im Einzelfall: Ist der konkrete Anbieter zertifiziert und deckt die Zertifizierung die Art der Daten ab? Ist er es nicht, brauchen Sie Standardvertragsklauseln plus Transfer-Impact-Assessment.
Verantwortlich bleibt der Websitebetreiber. Deshalb prüfen wir nicht nur den Text, sondern die tatsächliche technische Umsetzung – die beiden weichen in der Praxis oft auseinander.
Das richtet sich nach Art. 37 DSGVO und, in Deutschland, nach § 38 BDSG. Ob eine Bestellpflicht besteht, klären wir im Erstgespräch anhand Ihrer Verarbeitungen und der Anzahl der damit befassten Personen.

Wie sicher ist Ihre Seite wirklich?

30 Minuten mit dem Datenschutzbeauftragten: Wir sehen uns Ihre Website an und sagen Ihnen, was zuerst zu tun ist. So bringen wir Sie auf einen sicheren Kurs.

Ohne Termin

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