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Datenschutz für Websites
Datenschutzerklärung erstellen lassen – vom zertifizierten DSB
Ein Text allein macht keine Website rechtssicher. Wir prüfen, was Ihre Seite technisch tatsächlich an Daten sendet – Plugins, Schriften, Karten, Formulare, Tracking – und schreiben die Datenschutzerklärung, die dazu passt. Damit bringen wir Licht in Ihr Website-Universum. Aus Germering bei München, bundesweit für KMU.
Peter Fürsicht · zertifizierter externer Datenschutzbeauftragter (DSB) · versichert
01 – Grundlagen
Was eine Datenschutzerklärung leisten muss
Sie erfüllt die Informationspflichten der DSGVO und muss jede Verarbeitung personenbezogener Daten umfassend beschreiben. Personenbezogen ist alles, womit sich ein Mensch identifizieren lässt – Name, Telefonnummer, aber auch die IP-Adresse. Eine falsche, unvollständige oder fehlende Erklärung bringt Abmahnungen, Bußgelder und Schadensersatzforderungen mit sich.
Vollständig
Jeder eingesetzte Dienst gehört hinein – auch der, den vor drei Jahren jemand testweise eingebaut hat.
Zutreffend
Der Text muss beschreiben, was die Seite tatsächlich tut. Genau hier klaffen Vorlage und Realität am häufigsten auseinander.
Verständlich
Die DSGVO verlangt klare und einfache Sprache. Eine Textwand aus Artikelnummern erfüllt das nicht.
Aktuell
Jedes neue Plugin, jedes neue Formular kann die Erklärung veralten lassen. Deshalb gehört sie in die Wartung.
02 – Zwei Wege
Konfigurator oder Fachprüfung
Sie können die Erklärung in einem der vielen Online-Konfiguratoren selbst erzeugen. Das Manko ist nicht der Text, sondern die Prüfung: Der Konfigurator weiß nicht, welche Plugins auf Ihrer Seite Daten senden. Für Fehler haften Sie als Betreiber – und Abmahnungen kommen heute von automatisierten Scannern, nicht von Zufallsbesuchern.
Selbst erstellen
Abmahnsicherheit: ungeprüft
Aufwand: bei Ihnen
Technikprüfung: nicht enthalten
Haftung: vollständig bei Ihnen
Vom DSB erstellen lassen
Prüfung der eingesetzten Dienste und Auftragsverarbeiter
Verträge zur Auftragsverarbeitung kontrolliert
Handlungsanweisungen, die unser Team direkt umsetzt
Abschlussprüfung der Website nach der Umsetzung
Datenschutzrechtlich beraten dürfen ausschließlich Juristen und zertifizierte Datenschutzbeauftragte. Wir liefern die datenschutzrechtliche Bewertung und die technische Umsetzung – eine anwaltliche Rechtsberatung im Einzelfall ist davon nicht umfasst.
03 – Drittlandtransfer
USA‑Transfer: der Stand heute
Viele Datenschutzerklärungen argumentieren noch mit dem Wegfall des Privacy Shields von 2020. Das ist überholt: Seit dem Angemessenheitsbeschluss zum EU-US Data Privacy Framework im Juli 2023 ist die Übermittlung an zertifizierte US-Unternehmen wieder auf dieser Grundlage möglich.
Entscheidend ist die Prüfung im Einzelfall, und die fällt oft anders aus als erwartet: Ist der konkrete Anbieter zertifiziert? Deckt seine Zertifizierung die Art Ihrer Daten ab? Wenn nicht, brauchen Sie Standardvertragsklauseln und eine dokumentierte Transfer-Folgenabschätzung. Ein Textbaustein ersetzt diese Prüfung nicht.
Zertifizierung prüfen
Wir sehen für jeden eingesetzten Dienst nach, ob und wofür er unter dem Framework gelistet ist.
Alternativen zuerst
Google Fonts lokal hosten, europäische Anbieter für Newsletter: Was ohne Transfer geht, lösen wir ohne Transfer.
Dokumentiert
Die Bewertung landet schriftlich bei Ihnen – das ist der Teil, der bei einer Prüfung zählt.
04 – Leistungsumfang
Was wir an Ihrer Website prüfen
Consent‑Management
Einrichtung und Prüfung des Cookie-Banners – Borlabs, Real Cookie Banner, Usercentrics. Vor der Zustimmung läuft kein Tracking.
Schriften & Karten
Google Fonts lokal hosten, Maps und YouTube nur nach Einwilligung einbinden.
Formulare
Hinweise, Checkboxen, Double-Opt-In und sichere Übertragung – geprüft am tatsächlichen Formular, nicht am Screenshot.
Tracking‑Setup
Tag Manager mit Consent Mode v2 und GA4 mit korrekter Aufbewahrung – Messung und Recht zusammen gedacht.
Auftragsverarbeitung
Welche Verträge fehlen, welche sind veraltet? Wir sagen es und beschaffen sie mit.
Betroffenenrechte
Wenn ein Besucher Auskunft nach Art. 15 verlangt: welche Fristen laufen und was herausgegeben werden muss.
05 – Verantwortung
Peter Fürsicht
Zertifizierter externer Datenschutzbeauftragter
Zertifizierter Datenschutzbeauftragter mit Berufshaftpflicht und hoher Deckungssumme, Geschäftsführer einer WordPress-Agentur mit eigenem Entwickler-Team und mehreren Datenschutzbeauftragten im Haus. Diese Doppelrolle ist der eigentliche Punkt: Die datenschutzrechtliche Bewertung und die technische Umsetzung kommen aus einem Haus, ohne Übergabeverluste zwischen Kanzlei, Agentur und Dienstleister.
Wir betreuen Mandate als externer DSB laufend – und übernehmen auf Wunsch zusätzlich die KI-Governance nach dem EU AI Act, die inzwischen zur natürlichen Erweiterung des Datenschutz-Mandats geworden ist.
07 – FAQ
Häufige Fragen zum Website‑Datenschutz
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