KI-Schulungspflicht nach Art. 4 EU AI Act

KI-Schulungspflicht nach Art. 4 – was gilt, wer betroffen ist und wie der Nachweis funktioniert

Art. 4 EU AI Act ist seit 02.02.2025 in Kraft. Was genau von Unternehmen verlangt wird, was der Digital Omnibus ändert – und wie ein DSB-bescheinigter Nachweis aussieht.

Peter Fürsicht · Zertifizierter externer Datenschutzbeauftragter · Stand: Juni 2026

Schulungsbescheinigung

KI-Kompetenz
nach Art. 4 EU AI Act

DSB
geprüft
Erika Mustermann
Mustermann & Partner GmbH · München
P. Fürsicht
Zertifizierter Datenschutzbeauftragter
ID · AI4-2026-0428
Art. 4 in Kraft

seit 02.02.2025

Durchsetzung ab

02.08.2026

Digital Omnibus

abgeschwächt, nicht gestrichen (noch nicht geltendes Recht)

Kein direktes Art.-4-Bußgeld

Risiko = Beweislast

EU AI Act

Was ist der EU AI Act und was fordert Art. 4?

Der EU AI Act (KI-Verordnung, Reg. (EU) 2024/1689) ist das weltweit erste umfassende KI-Gesetz. Er gilt für alle Unternehmen, die KI-Systeme anbieten oder betreiben – egal ob als Entwickler, Anbieter oder Nutzer im Unternehmenskontext.

Der AI Act unterscheidet vier Risikoklassen:

  • Inakzeptables Risiko: Verbotene KI-Anwendungen (z. B. Social Scoring, manipulative KI) – seit 02.02.2025 verboten.

  • Hochrisiko: Systeme in Bereichen wie HR-Entscheidungen, Kredit-Scoring, medizinische Geräte – strenge Pflichten, Fristen ab 02.08.2026 (Anhang III bis spätestens 02.12.2027).

  • Begrenztes Risiko: Transparenzpflichten (z. B. Kennzeichnung von KI-Inhalten generell ab 02.08.2026; maschinenlesbare Watermarking-Kennzeichnung für Bestandssysteme mit Übergang bis 02.12.2026, Art. 50 Abs. 2).

  • Minimales Risiko: Allgemeine KI-Tools wie ChatGPT, Copilot – keine zwingenden Pflichten außer Art. 4.

Art. 4 – die KI-Kompetenzpflicht

Art. 4 EU AI Act verpflichtet Anbieter und Betreiber von KI-Systemen, dafür zu sorgen, dass ihr Personal über ein hinreichendes Maß an KI-Kompetenz verfügt. In Kraft seit 02.02.2025.

Anbieter = Unternehmen, die ein KI-System entwickeln oder auf den Markt bringen.
Betreiber = Unternehmen, die ein KI-System in ihrer Geschäftstätigkeit einsetzen (z. B. ChatGPT im Arbeitsalltag, Copilot in Office).

Das bedeutet: Sobald Ihr Unternehmen KI-Tools produktiv nutzt, sind Sie Betreiber nach dem AI Act – und Art. 4 gilt für Sie. Die Bußgeld-Tiers des AI Act (35 Mio. € / 7 % für Verbotsverstöße; 15 Mio. € / 3 % für Hochrisiko; 7,5 Mio. € / 1 % für Falschangaben) gelten nicht direkt für Art. 4 – das Risiko liegt in der Beweislast.

→ Mehr zur Schulung und zum DSB-Nachweis: KI-Schulung EU AI Act – Übersicht

Wer ist betroffen?

Wer ist zur KI-Schulungspflicht verpflichtet?

Art. 4 EU AI Act richtet sich an Anbieter und Betreiber von KI-Systemen. In der Praxis betrifft das nahezu jedes Unternehmen, das KI-Tools einsetzt.

Prüfen Sie folgende Punkte für Ihr Unternehmen:

  • Nutzen Ihre Mitarbeitenden ChatGPT, Microsoft Copilot, Google Gemini oder ähnliche Tools?

  • Setzen Sie KI-gestützte Software in HR, Kundenkommunikation oder Entscheidungsprozessen ein?

  • Entwickeln oder vertreiben Sie KI-Systeme an andere Unternehmen?

  • Betreiben Sie Hochrisiko-KI-Systeme (z. B. in der Personalauswahl, Kreditvergabe)?

Wenn Sie auch nur eine dieser Fragen mit Ja beantworten, sind Sie Betreiber oder Anbieter nach dem AI Act – und Art. 4 gilt.

Besonderer Hinweis (Hochrisiko-Carve-out): Betreiber von Hochrisiko-KI-Systemen bleiben auch nach der geplanten Abschwächung durch den Digital Omnibus ausdrücklich kompetenzpflichtig (Recital 5 – noch nicht geltendes Recht).

Zur KI-Schulung – DSB-bescheinigter Nachweis ansehen

Digital Omnibus

Was ändert der Digital Omnibus an der KI-Schulungspflicht?

Kurze Antwort: Art. 4 wird abgeschwächt, nicht gestrichen. Bis zur Amtsblatt-Veröffentlichung gilt der ursprüngliche, strengere Text fort.

Der „Digital Omnibus on AI“ (COM(2025)836) ist ein EU-Vereinfachungspaket zum AI Act. Chronologie des Verfahrens:

  • 19.11.2025: EU-Kommission veröffentlicht den Omnibus-Vorschlag (COM(2025)836).

  • 20./21.01.2026: EDSA und EDSB veröffentlichen Joint Opinion 1/2026 – lehnen die ursprünglich geplante Abschaffung der direkten Art.-4-Pflicht ab.

  • 07.05.2026: Vorläufige politische Einigung zwischen EU-Parlament und Rat – noch kein geltendes Recht.

  • Ausstehend: Formelle Annahme + Amtsblatt-Veröffentlichung (erwartet vor 02.08.2026).

Was die vorläufige Einigung für Art. 4 bedeutet:

  • Aus der ergebnisbezogenen Pflicht, ein „hinreichendes Maß sicherzustellen“, wird eine weichere Pflicht, Maßnahmen zur Unterstützung und Förderung der Entwicklung von KI-Kompetenz zu ergreifen.

  • Kein konkret vorgeschriebenes Kompetenzniveau mehr.

  • Recital 5 (überarbeitet) betont: KI-Kompetenz solle „strategische Priorität sein – unabhängig von regulatorischen Pflichten und Sanktionen“.

  • Betreiber von Hochrisiko-KI bleiben ausdrücklich kompetenzpflichtig (Recital 5).

Was das für Ihr Unternehmen heißt: Die Angst-/Pflicht-Botschaft verliert an Schärfe – der Bedarf an nachweisbarer, dokumentierter KI-Kompetenz bleibt. EDSA und EDSB haben in ihrer Joint Opinion 1/2026 ausdrücklich den Erhalt der direkten Art.-4-Pflicht gefordert – ein Signal, KI-Kompetenz nicht aufzuschieben, sondern als Governance-Maßnahme zu verankern.

So funktioniert es

Wie läuft ein DSB-bescheinigter KI-Nachweis ab?

Der max2-Schulungsnachweis ist ein Teilnahme- und Schulungsnachweis – kein amtlicher oder akkreditierter Nachweis und keine AI-Act-Konformitätsbewertung. Sein Wert liegt in der Glaubwürdigkeit des zertifizierten DSB und der sauberen Dokumentation.

Häufige Fragen

FAQ: KI-Schulungspflicht

Ja, Art. 4 EU AI Act gilt fort. Die vorläufige politische Einigung vom 07.05.2026 schwächt die Pflicht ab, streicht sie aber nicht. Bis zur Amtsblatt-Veröffentlichung gilt der ursprüngliche, strengere Text unverändert. Wer KI nutzt, sollte KI-Kompetenz jetzt nachweisbar organisieren – nicht warten.
Art. 4 EU AI Act verpflichtet Anbieter und Betreiber von KI-Systemen, für ein hinreichendes Maß an KI-Kompetenz bei ihrem Personal zu sorgen. Gilt seit 02.02.2025. Betreiber = jedes Unternehmen, das KI-Tools produktiv einsetzt (ChatGPT, Copilot, Gemini etc.).
Alle Anbieter und Betreiber von KI-Systemen nach der EU KI-Verordnung. In der Praxis: nahezu jedes Unternehmen, das KI-Tools produktiv einsetzt. Betreiber von Hochrisiko-KI bleiben auch nach der geplanten Omnibus-Abschwächung ausdrücklich kompetenzpflichtig (Recital 5).
Eine Schulungsbescheinigung vom zertifizierten DSB ist ein belastbarer Teilnahme- und Schulungsnachweis – kein amtlicher oder akkreditierter Nachweis und keine AI-Act-Konformitätsbewertung. Ihr Wert liegt in der Glaubwürdigkeit des DSB und der sauberen Dokumentation (wer, wann, was, von wem gelernt, mit Lernkontrolle). Das ist im Streit-, Haftungs- oder Aufsichtsfall erheblich besser als kein Nachweis.
Für Art. 4 selbst gibt es kein direktes Bußgeld. Die AI-Act-Bußgelder gelten für: Verstöße gegen verbotene KI-Praktiken (Art. 5) bis 35 Mio. € / 7 %; Hochrisiko-Pflichten und Art. 50 bis 15 Mio. € / 3 %; Falschangaben an Behörden bis 7,5 Mio. € / 1 %. Das Risiko bei fehlendem Art.-4-Nachweis liegt in der Beweislast bei Beschwerden, Aufsichtsverfahren oder Haftungsfällen.
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