Die drei häufigsten Fragen zuerst
Datenschutz- und KI‑Schulung vom DSB
DSGVO-Schulung und KI-Kompetenz zusammenlegen – ein Schulungsblock, zwei Nachweise.
Digital Omnibus und Art. 4 – was gilt jetzt?
Was sich durch den Digital Omnibus (Verordnung (EU) 2026/1744) geändert hat – und warum Art. 4 weiter gilt.
Kostenlos vs. DSB‑Nachweis
Wann eine kostenlose KI-Schulung reicht – und wann es einen belastbaren DSB-Nachweis braucht.
Was Art. 4 EU AI Act verlangt
Art. 4 EU AI Act ist seit 02.02.2025 in Kraft und verpflichtet Anbieter und Betreiber von KI-Systemen, für ausreichende KI-Kompetenz ihres Personals zu sorgen; die Marktaufsicht greift ab 02.08.2026. „Ausreichende KI-Kompetenz“ meint kein abstraktes Zertifikat, sondern praktisches Urteilsvermögen: Wie ein System grundsätzlich arbeitet, wo seine Grenzen liegen, welche Daten eingegeben werden dürfen und wann ein Ergebnis kritisch zu prüfen ist.
Der Digital Omnibus (Verordnung (EU) 2026/1744) ist seit dem 24.07.2026 in Kraft. Artikel 4 KI-VO gilt seit dem 2. Februar 2025 und wurde dadurch geändert: Anbieter und Betreiber müssen kontext- und risikogerechte Maßnahmen ergreifen, um die KI-Kompetenz ihres Personals zu unterstützen. Ein bestimmtes Mindestniveau, eine bestimmte Schulungsform oder ein bestimmtes Zertifikat schreibt Artikel 4 nicht vor.
Zwei Rechtsregime, ein Schulungsblock
KI im Unternehmen berührt DSGVO und EU AI Act gleichzeitig. Peter Fürsicht, zertifizierter externer Datenschutzbeauftragter, kann beide Nachweise in einem Schulungsblock ausstellen: KI-Kompetenz nach Art. 4 und DSGVO-Schulung nach Art. 39 DSGVO – das spart Zeit und vermeidet Inkonsistenzen.
