Von Published On: 30. März 20231,7 min read
Published On: 30. März 20231,7 min read

Da es immer mehr Vorgaben gibt, die unter anderem von der EU mit den Datenschutzrichtlinien vorgegeben werden, gibt es immer mehr Probleme diese Vorgaben im Internet zu befolgen. Selbst die großen Player, wie Facebook, halten sich laut vieler Gutachten momentan immer noch nicht an alle Vorgaben, sodass in einem Kurzgutachten ermittelt worden ist, dass zum Beispiel Facebook Fanpages unzulässig sind. Was Sie nun tun sollten, können Sie im Folgenden erfahren.

Cookie-Opt-In

Als Erstes wurde im Speziellen bei Facebook das unzureichende Cookie-Opt-In-Verfahren unter die Lupe genommen und festgestellt, dass dieses nicht zulässig ist. Daraufhin hat Facebook sich dem Thema angenommen und das System überarbeitet. Die deutschen Behörden haben daraufhin die Änderungen untersucht und mussten wiederholt feststellen, dass diese nicht ausreichend sind. Speziell wird hier das Facebooks Einwilligungsverfahren noch immer für intransparent empfunden.

User-Daten Verarbreitung

Auch die unzulässige Verarbeitung der Userdaten in den USA ist dabei den Behörden ein Dorn im Auge. Dies gilt im übrigen nicht nur für Facebook, sondern auch für andere Plattformen wie zum Beispiel TikTok oder auch Instagram. Da hier nur langsam Bewegung in die Sache kommt, fragen sich einige User, wie man nun selbst vorgehen soll?

Was sollte man als User machen?

Wenn der User Interesse daran hat, dass die eigenen Daten nur so behandelt werden, wie es gesetzlich vorgesehen ist, sollte man in diesem Moment also den Account bei diesen Anbietern sperren und die weitere Nutzung der Daten untersagen. Zudem ist man mitverantwortlich, wenn man die Daten zur Verfügung stellt, die dann ohne die Beachtung des Datenschutzes genutzt werden. Auch wenn der Datenschutz ein wichtiges Thema geworden ist, kann man aber nicht davon ausgehen, dass den privaten einzelnen Erstellern von Inhalten bei Facebook und Co. etwas drohen wird. Es wäre also in erster Linie ein symbolischer Akt, wenn man seine Präsenz in Social Media zurückzieht. Die Datenschutzverstöße können so zumindest für die Zukunft ausgeschlossen werden. Wie man nun vorgeht, bleibt am Ende aber jedem User selbst überlassen.

Vielen Dank fürs Lesen,
Ihr Peter Fürsicht

Peter-Fuersicht-WordPress-DozentÜber den Autor: Peter Fürsicht
Hallo lieber Leser, ich schreibe in diesem Blog über Aktuelles und Interessantes aus unserem direkten Firmenumfeld im Bereich Onlinemarketing und Social Media Marketing sowie als WordPress Agentur in München. Ich freue mich auf spannende Diskussionen.
Meine Qualifikationen: zertifizierter Online-Marketing-Manager (macromedia), zert. Datenschutzbeauftragter, zweifach ZdK-zertifizierter Automobilverkäufer (BMW, Mercedes) mit über 16 Jahren Berufserfahrung, Ausbildung zum Verkaufsleiter (BMW), Coach für Nachwuchsverkäufer innerhalb der ZdK-zertifizierten Ausbildung. Als Dozent für Onlinemarketing bin ich u.a. bei der Macromedia-Akademie und der PTM Akademie in München tätig.

Für Meinungen, Wünsche und Anregungen können Sie mich direkt kontaktieren: pf@max2-consulting.de