Von Published On: 12. Januar 20213,2 min read
Published On: 12. Januar 20213,2 min read

Auch in Zeiten von Social-Media-Marketing bleibt der Newsletter ein wichtiger Baustein im Marketing-Mix. Eine durchdachte Kampagne, überzeugender Content und rechtskonformes E-Mail-Marketing gehören zu den Erfolgsfaktoren im Marketing. Für die Gestaltung der Mailings gibt es hilfreiche Online-Tools, mit denen Kennzahlen wie die Klick- oder die Öffnungsrate analysiert werden können. Erfolgreiches Newsletter-Marketing gelingt mit einer guten Content-Strategie und bringt wertvollen Traffic auf die eigene Website. Die Verteilung erfolgt im Gegensatz zum Printmailing schnell und kostengünstig.

 

Kampagne im Vorfeld planen

Für erfolgreiches Newslettermarketing ist es wichtig, die Zielgruppe und deren Kaufverhalten zu kennen. Ziele von Kampagnen können eine Steigerung der Verkaufszahlen, Rückgewinnung inaktiver Kundinnen und Kunden, Kundenfeedback oder eine Erhöhung der Kundenbindung sein. Die Möglichkeiten im E-Mail-Marketing sind vielfältig. Eine detaillierte Planung im Vorfeld ist deshalb besonders wichtig. Für regelmäßig wiederkehrende Themenbereiche sind feste Rubriken optimal, die für jeden Newsletter mit neuem Content befüllt werden. Ein Redaktionsplan sorgt dafür, die Marketingziele, Themen und Versandtermine im Blick zu behalten. Hilfreiche Tipps, Veranstaltungen, Rabattaktionen, neue Markttrends und News aus dem Unternehmen sind eine gute Grundlage für Beiträge mit Mehrwert. Perfekt getimte Newsletter beeinflussen die Verkaufszahlen und können zu wertvollen Reaktionen in den sozialen Netzwerken führen. Wichtige Kennzahlen wie Zustell- und Öffnungsrate, Klick-, Conversion und Bounce-Rate geben Aufschluss über die Performance. Wer sich für onlinebasierte SaaS-Tools entscheidet, profitiert von Funktionen zur leichteren Planung, Gestaltung und Auswertung.

 

Content und Design an Zielgruppe ausrichten

Mit der Betreffzeile entsteht der erste Eindruck. Eine punktgenaue Formulierung in der Betreffzeile mit maximal 40 Zeichen ist besonders wichtig, damit Interessenten die E-Mail öffnen. Ein sichtbarer Unternehmensname im Absender der E-Mail ist rechtlich erforderlich und vermittelt Seriosität. Außerdem landet das Mailing dadurch nicht im Spam-Ordner. Die persönliche Ansprache im Mailing weckt Nähe und Interesse, je nach Unternehmenskultur per Du oder Sie. Personalisierte Inhalte sind in der Umsetzung etwas aufwendiger, bieten aber den größten Mehrwert. Dazu werden die Empfängerlisten vorab in Segmente unterteilt, an denen der dynamische Newsletter-Content ausgerichtet wird. Die Beiträge in Newslettern bestehen aus kurzen Teasern. Im Idealfall wecken diese das Interesse, sodass Interessenten den gesamten Text auf der vorgesehenen Landingpage weiterlesen. Alle Gestaltungselemente orientieren sich am Corporate Design. Buttons, Bilder und grafische Elemente sollten individuell gestaltet werden. Der Call-to-Action (CTA) hebt sich durch gelungene Gestaltung optisch ab. Aussagekräftige Zwischenüberschriften und ein hoher Bildanteil lockern den Newsletter auf. Im Footer der E-Mail lassen sich das erforderliche Impressum, Links zur Homepage und einen Link zur Darstellung der E-Mail unterbringen, falls diese im Mailprogramm nicht korrekt angezeigt wird.

 

Rechtskonformes E-Mail-Marketing

Mit der Novellierung der DSGVO sind die Datenschutzanforderungen im Marketing noch einmal stärker in den Fokus gerückt. Wer die Vorgaben nicht beachtet, riskiert teure Abmahnungen.
Für den Umgang, Schutz und die Verarbeitung von personenbezogenen Daten, wie z.B. Name und Email Adresse, spielt neben der Datenschutzgrundverordnung auch das Bundesdatenschutzgesetz und das Telemediengesetz eine wichtige Rolle. Eine ausdrückliche und freiwillige Einwilligungserklärung seitens des Betroffenen ist Voraussetzung für rechtskonformes Newslettermarketing. Diese Einwilligung kann in Form von einer Checkbox eingeholt werden. Der Versender eines Newsletters ist jedoch in der Beweispflicht die ausdrücklich erteilte Einwilligung nachzuweisen, weshalb ein Double Opt-in Verfahren verwendet werden sollte. Auch wenn ein einfaches Opt-in rechtlich ausreicht, ist es aus Sicherheits- und Nachweisgründen empfehlenswert, das Double Opt-In-Verfahren zu verwenden.
Ein Impressum und ein Abmeldelink sind verpflichtende Bestandteile, die zusätzlich nicht nur Seriosität, sondern auch Rechtskonformität vermitteln. Durch einen Klick auf den Abmeldelink wird die E-Mail-Adresse der Person aus dem Verteiler genommen. Zusätzlich können Unternehmen auf einer Landingpage nach den Gründen für die Abmeldung fragen. Eine Begründung ist allerdings nicht Muss-Bestandteil einer Abmeldung.

 

 

 

 

 

 

Vielen Dank fürs Lesen,
Ihr Peter Fürsicht

Peter-Fuersicht-WordPress-DozentÜber den Autor: Peter Fürsicht
Hallo lieber Leser, ich schreibe in diesem Blog über Aktuelles und Interessantes aus unserem direkten Firmenumfeld im Bereich Onlinemarketing und Social Media Marketing sowie als WordPress Agentur in München. Ich freue mich auf spannende Diskussionen.
Meine Qualifikationen: zertifizierter Online-Marketing-Manager (macromedia), zert. Datenschutzbeauftragter, zweifach ZdK-zertifizierter Automobilverkäufer (BMW, Mercedes) mit über 16 Jahren Berufserfahrung, Ausbildung zum Verkaufsleiter (BMW), Coach für Nachwuchsverkäufer innerhalb der ZdK-zertifizierten Ausbildung. Als Dozent für Onlinemarketing bin ich u.a. bei der Macromedia-Akademie und der PTM Akademie in München tätig.

Für Meinungen, Wünsche und Anregungen können Sie mich direkt kontaktieren: pf@max2-consulting.de