Eine Schlappe für die Fitness-Influencerin Pamela Reif: Das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe hat geurteilt, dass sie künftig ihre Instagram-Fotos als Werbung kennzeichnen muss. Das geht, indem sie diese mit Tags (Links) zu Markenherstellern kenntlich macht. Reif musste sich Anfang März vor dem OLG verantworten. Zuvor hatte der Berliner Verband Sozialer Wettbewerb dreimal eine Unterlassungsverfügung gegen Reif (24) erwirkt. Im Prozess befasste sich das Oberlandesgericht, grob gesagt mit dem Thema, ob die Fitness-Influencerin Reif ihren Followern im Social Media Instagram lediglich Tipps für Produkte gibt, oder es sich bei ihren Posts von Fitnessprodukten um Schleichwerbung handelt.
Es ging dabei übrigens nicht um alle Instagram-Posts der Karlsruherin. Richter Andreas Voß betonte in seiner Urteilsbegründung, dass eine Kennzeichnung da verpflichtend sei, wo Tap-Tags genutzt würden. Das sind Tags in Beiträgen, die zu Marken oder Anbietern, etwa in Reifs Fall von Kleidung oder Make Up führen. Tap-Tags findet man dabei direkt auf den Fotos. Klickt man sie an, führen sie direkt zu den Marken oder Unternehmen, die die Produkte herstellen.
Pamela Reif, die selbst aus Karlsruhe stammt, zählt zu Deutschlands bekanntesten Influencerinnen, vor allem auf Instagram. Der Fitness- und Beauty-Influencerin folgen immerhin 6,4 Millionen Menschen. Reif hatte in der Vergangenheit argumentiert, dass sie zwischen privaten Posts und bezahlter Werbung strikt trenne. Die Links würde sie nur einfügen, so Reif, um vorab auf Anfragen ihrer Follower zu reagieren. Doch Oberlandesgericht-Richter Voß sah das anders. Er wertete Reifs Posts als Wettbewerbsverstoß.
Die Influencerin ist in Revision gegangen, das Urteil gegen sie ist also bisher noch nicht rechtskräftig.
Zum Thema Schleichwerbung in Sozialen Netzwerken fehlt bis heute noch ein Grundsatzurteil des BGH. Bereits vor einigen Jahren beschäftigten sich die Richter des BGH jedoch mit einem anderen Fall. Es ging um ein Printmedium, dass statt „Anzeige“ Werbung mit „sponsored by“ gekennzeichnet hat. Das sei kein Ersatz, hatten die Richter damals im Urteil entschieden.
Bei Influencern handelt es sich, wortwörtlich übersetzt, um Beeinflusser. Influencer sind Menschen, die im Social Media wie Twitter, Facebook oder Instagram besonders viele Follower haben – und somit bei bestimmten Themen wie Fitness, Ernährung oder Beauty eine bestimmte Vorbildfunktion einnehmen.
Doch auf welcher Grundlage basieren Unterlassungsverfügungen, wie auch die gegen Pamela Reif? Das legt Paragraph 5a, Absatz 6 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) fest. In dem Absatz steht das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb.
Dass der Verband Sozialer Wettbewerb eine Abmahnung ausspricht, kommt gar nicht so häufig vor. Seit 2017 hat er – gemäß eigener Angaben – lediglich einzelne Abmahnungen ausgesprochen. Zählt man sie zusammen, liegen sie im niedrigen zweistelligen Bereich.
Vielen Dank fürs Lesen,
Ihr Peter Fürsicht
Über den Autor: Peter Fürsicht
Hallo lieber Leser, ich schreibe in diesem Blog über Aktuelles und Interessantes aus unserem direkten Firmenumfeld im Bereich Onlinemarketing und Social Media Marketing sowie als WordPress Agentur in München. Ich freue mich auf spannende Diskussionen.
Meine Qualifikationen: zertifizierter Online-Marketing-Manager (macromedia), zert. Datenschutzbeauftragter, zweifach ZdK-zertifizierter Automobilverkäufer (BMW, Mercedes) mit über 16 Jahren Berufserfahrung, Ausbildung zum Verkaufsleiter (BMW), Coach für Nachwuchsverkäufer innerhalb der ZdK-zertifizierten Ausbildung. Als Dozent für Onlinemarketing bin ich u.a. bei der Macromedia-Akademie und der PTM Akademie in München tätig.
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