Die DSGVO oder die Datenschutz Grundverordnung umfasst das Umgehen mit dem Datenschutz bei Personen und Unternehmen. Der Schutz personengebundener bzw. personenbezogener Daten steht im Mittelpunkt dieses EU-weit geltenden Gesetz. Ziel ist der Schutz von natürlichen Personen vor einem fahrlässigen Umgang von Firmen mit deren Daten.
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DSGVO: Die Neuerungen zum 25.05.2018
In der Datenschutz Grundverordnung 2018 wird das neue Gesetz, das Bundesdatenschutzgesetz (neu) kurz BDSG, in die Grundverordnung mit aufgenommen, gilt aber als alleiniges Gesetz in Deutschland. Das alte Bundesdatenschutzgesetz (alt) wird zum 25. Mai 2018 aufgehoben. Alle Unternehmer sollten diese weitreichenden Änderungen in der DSGVO Ernst nehmen, aber nicht in Panik verfallen!
In der neuen Datenschutz Grundverordnung 2018 erhöhen sich die Bußgelder und es wird generell besser und häufiger auf Unregelmäßigkeiten in Firmen und bei einzelnen Gesellschaften geachtet, was zu einer Vielzahl, von bisher nicht erwähnenswerten, Vorfällen führen wird – die Abmahnanwälte lauern zurecht!
Bußgeld / Abmahnung
Ein Bußgeld kann durch die Datenschutzbehörde an Unternehmen oder öffentlichen Einrichtungen ausgesprochen werden. Hierbei richtet sich die Höhe des Bußgeldes nach der Dauer, der Schwere und der Art der Zuwiderhandlung der Firma oder der einzelnen juristischen Person. Es ist in der DSGVO eine Höchstgrenze von 20.000.000.- Euro oder 4% vom weltweiten Umsatz festgelegt worden, nur diese extrem hohen Strafen sollen erstmal nur abschreckende Wirkung haben… – vielmehr werden ab dem 25.05.2018 die Abmahnanwälte und Abmahnvereine die Verstöße gegen die DSGVO ahnden wollen, was zwar sicherlich nicht so hohe Strafen nach sich ziehen wird… aber einige Tausend Euro für einen Verstoß können schnell zusammenkommen – mal ganz abgesehen davon, wie so ein Verstoß in der Aussenwirkung so ein Unternehmen schaden kann, schliesslich geht es um personenbezogene Daten die anscheinend in diesem Unternehmen nicht rechtskonform verarbeitet werden.
Datenschutzbeauftragter
Ein Datenschutzbeauftragter, ist dafür zuständig den Datenschutz der in der Datenschutz Grundverordnung genau geregelt wird, in Unternehmen einzuführen, zu optimieren, einzuhalten und zu überprüfen. Je nach Unternehmensgröße und/oder Art der personenbezogenen Daten ist ein Datenschutzbeauftragter sogar in der DSGVO zwingend vorgeschrieben. Gerade durch die Änderungen, die im Mai 2018 in Kraft treten, ist für Firmen und Gesellschaften eine enge Zusammenarbeit mit einem internen oder externen Datenschutzbeauftragten wichtiger als aktuell. Hier können hohe Strafen verhindert werden. Aber auch für Unternehmen die sich mit der Materie und den ganzen Gesetzen die nun mit der DSGVO einhergehen kann die Hinzuziehung eines Datenschutzbeauftragten (DSB) sicherlich eine lohnenswerte Investition in die Zukunft des Unternehmens sein, denn so kann man die extrem vielen Punkte die es nun mit der Datenschutz Grundverordnung abzuarbeiten gilt, schnell und professionell abarbeiten lassen, zumal ein Datenschutzbeauftragter nicht nur als Angestellter sondern auch als externer Datenschutzbeauftragter für ein Unternehmen tätig werden kann und darf.
Übrigens – wenn Sie aktuell auf der Suche nach einem Datenschutzbeauftragten sind um die Anforderungen der DSGVO an/in ihrem Unternehmen umsetzen zu können, haben wir das passende für Sie! Versprochen! Sprechen Sie uns an:
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Vielen Dank fürs Lesen,
Ihr Peter Fürsicht
Über den Autor: Peter Fürsicht
Hallo lieber Leser, ich schreibe in diesem Blog über Aktuelles und Interessantes aus unserem direkten Firmenumfeld im Bereich Onlinemarketing und Social Media Marketing sowie als WordPress Agentur in München. Ich freue mich auf spannende Diskussionen.
Meine Qualifikationen: zertifizierter Online-Marketing-Manager (macromedia), zert. Datenschutzbeauftragter, zweifach ZdK-zertifizierter Automobilverkäufer (BMW, Mercedes) mit über 16 Jahren Berufserfahrung, Ausbildung zum Verkaufsleiter (BMW), Coach für Nachwuchsverkäufer innerhalb der ZdK-zertifizierten Ausbildung. Als Dozent für Onlinemarketing bin ich u.a. bei der Macromedia-Akademie und der PTM Akademie in München tätig.
Für Meinungen, Wünsche und Anregungen können Sie mich direkt kontaktieren: pf@max2-consulting.de