Datenschutzstreit zwischen Meta und der EU: Kein Facebook und Instagram mehr in Europa?

Von ·Published On: 2. September 2022·4,5 min read·

Eine irische Behörde verursacht den entscheidenden Streit. Der Grund liegt in der Datenspeicherung, denn die europäischen Daten sollen nicht mehr in den USA gespeichert werden, wie bei Facebook oder Instagram üblich. Eine überraschende Forderung der zuständigen Datenschutzbehörde, welche bislang als konzernfreundlich eingestuft war.

Kein Datentransfer in die USA mehr.

Das Ziel der Datenschutzbehörde aus Irland ist es, dass bei den Nutzerdaten und Kontaktinformationen, die der Meta Konzern über die Social Media Plattformen Instagram und Facebook sammelt, keine Übermittlung und Speicherung auf US-amerikanischen Servern stattfinden soll. Kommt die Behörde mit der Forderung der verantwortlichen Datenschutzbehörden durch, könnte die Nutzung von Facebook und Instagram in Europa vorübergehend nicht mehr möglich sein. Die Nachrichtenagentur Reuters teilt dazu mit, dass WhatsApp nicht von der Forderung bezüglich der Regelungen betroffen ist. Grund für die Forderung der amerikanischen Datenschutzbehörde, welche nicht mit den europäischen Vorschriften der DSGVO mithalten können. Die Sorge bezieht sich vor allem auf die Geheimdienste der USA, denn vor deren Zugriff sind die Nutzerdaten kaum geschützt.

Wie läuft es bisher?

Ein bilaterales Abkommen zwischen den USA und der EU sollte das Problem bereits lösen, ist aber vor Gericht gescheitert. Meta, die Facebook-Mutter sendet die Daten in die USA und begründet dies mit den sogenannten Standardvertragsklauseln (Vereinbarungen). Was bedeutet, die Nutzer erklären sich mit dem Datentransfer einverstanden. Sie geben ihre Zustimmung zu der Datenschutzerklärung und erlauben die Verarbeitung der Nutzerdaten von dem entsprechenden Dienstleister. Der Europäische Gerichtshof hat dieses Vorgehen grundsätzlich als zulässig angesehen, setzt allerdings bestimmte Bedingungen dafür voraus, sowie eine Einzelfallprüfung dieser Bedingungen.

Hat die irische Behörde einen Vorschlag vorgelegt und was passiert damit?

Die irische Behörde hat bestätigt, dass es einen Vorschlag von ihrer Seite gibt, aber nichts zu den Inhalten verlauten lassen. Diesen Entwurf haben die Datenschützer an ihre Kollegen verschickt, was bedeutet, Irland hat den Entwurf an die anderen Staaten der EU verschickt. Dieses Vorgehen gibt den übrigen EU-Staaten die Gelegenheit, den Entwurf zu beeinflussen. Dieser Vorgang kann sich über mehrere Monate hinziehen. Haben sich dann alle EU-Staaten auf eine Lösung geeinigt, kann Meta in Irland vor Gericht ziehen und sich gegen die Umsetzung wehren.

Der Wind in Irland dreht.

In Datenschutzfragen galten die Iren als Bremser in der EU. Facebook, Instagram und andere sollen sich wegen der schlappen Datenschutzregeln in Irland angesiedelt haben. Moritz Körner ist Europaabgeordneter und Mitglied der FDP. Er begrüßt, dass die Iren endlich tätig werden, da seiner Meinung nach Facebook bisher von irischer Seite verschont blieb. Ein überraschender Schritt, da derzeit sogar eine Lösung für das Problem mit dem Transfer der Daten gibt. Joe Biden besuchte im März Brüssel, wobei der US-Präsident den Europäern Zugeständnisse verkündete.

Kritik kommt vom Facebook‑Mutterkonzern Meta.

Der Meta-Konzern versteht den jetzigen Aufstand nicht, sie weisen darauf hin, dass es einen Beschlussentwurf gibt, der aktuell noch von den europäischen verantwortlichen Datenschutzbehörden geprüft wird. In dem Beschluss geht es um die Differenzen zwischen dem Recht der USA und dem europäischen Recht. Meta erwartet demnächst eine Lösung.

In diesem Entwurf soll sichergestellt werden, dass die Nutzerdaten auch bei einer Zustimmung der Datenschutzerklärung notwendig und verhältnismäßig überwacht werden. Aufgrund dessen soll die Massenüberwachung der National Security Agency, kurz NSA aufhören. Klagemöglichkeiten sollen genauso eingeführt werden, wie eine mehrschichtige Aufsicht über die Überwachung.

Wo steht die Politik?

Es gab eine politische Einigung, allerdings folgten bislang keine bekannten Fortschritte. Als Nächstes müsste Biden Dekrete erlassen, welche den Startschuss für die versprochenen Schutzmechanismen darstellen. Die von Irland verursachte Diskussion könnte hier Druck aufbauen. Körner sagt dazu, dass jetzt die USA immer mehr unter Zugzwang geraten, die Rechte der europäischen Nutzer zu schützen. Die Drohung einer Abschaltung erhöht den Druck einer Entscheidung für ein gutes Abkommen zum Datenschutz der Facebook Nutzerdaten zwischen den USA und Europa.

Eine Entscheidung würde auch den deutschen Unternehmen weiterhelfen. Die rechtliche Unsicherheit wirkt sich negativ auf den internationalen Datentransfer aus. Die aktuell stark belastete Wirtschaft würde von einer Einigung bezüglich des Datenaustausches, der wirtschaftlichen Kooperationen und für den Wiederaufbau profitieren, nach Meinung von Rebekka Weiß vom Branchenverband Bitkom. Selbst kleine und mittlere Unternehmen sind von den Problemen betroffen, wenn sie ihre Daten auf einer Cloud speichern, in den sozialen Netzwerken aktiv sind oder Webkonferenzsysteme nutzen.

Was sagt Datenschutz‑Aktivist Max Schrems zu der Drohung einer Abschaltung?

Er sieht die Entscheidung der irischen Behörden bezüglich der Datenschutzerklärung skeptisch und bezweifelt mögliche Konsequenzen. Bei diesem Vorgehen kann das irische Rechtssystem ausgenutzt werden, um das endgültige Verbot der Datenübermittlung von Facebook und Instagram hinauszuzögern. Schrems findet das Vorgehen bezüglich der Daten nicht zufriedenstellend. Er verweist auf die Möglichkeit einer Geldstrafe für die vergangenen Jahre, da der EuGH eindeutig darauf hinwies, dass die Datenübertragungen von Facebook illegal waren, auch wenn eine Zustimmung der Datenschutzerklärung  seitens der Nutzer stattfand. Als Kläger hat Schrems es geschafft, zwei transatlantische Datenverkehrsabkommen zu Fall zu bringen. Der Datenschutz-Aktivist merkt an, dass er es komisch findet, dass die einzige wirksame Strafe nicht beachtet wird. Für ihn sieht es so aus, als wollen die Iren den Fall im Kreis laufen lassen.

Peter Fürsicht
Über den Autor: Peter Fürsicht
Zertifizierter Datenschutzbeauftragter

Peter Fürsicht verantwortet DSGVO- und Rechtsfragen bei max2-consulting und leitet ein Team aus WordPress-Entwicklern, SEO-Spezialistinnen und KI-Trainern. Fragen direkt an ihn: pf@max2-consulting.de

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