Barrierefreiheit im Internet gewinnt immer mehr an Bedeutung, nicht nur aus ethischen, sondern auch aus rechtlichen Gründen. Sie stellt sicher, dass digitale Inhalte für alle zugänglich sind – unabhängig von körperlichen oder kognitiven Einschränkungen. Besonders ab 2025 wird das Thema durch neue gesetzliche Regelungen verstärkt in den Fokus rücken. In diesem Beitrag erfahren Sie, warum Barrierefreiheit im Web so wichtig ist, welche gesetzlichen Änderungen auf uns zukommen und wie Sie Ihre Website barrierefrei gestalten können.
1. Was bedeutet Barrierefreiheit im Internet?
Das Internet ist grundsätzlich so gestaltet, dass es für alle Menschen zugänglich sein sollte – unabhängig von Herkunft, Sprache, verwendeter Technologie oder sozialem Hintergrund. Eine Website gilt als barrierefrei, wenn Menschen mit Behinderung bzw. Einschränkungen beim Sehen, Hören, Bewegen oder Verstehen von Informationen das Web ohne Hindernisse nutzen können.
Typische Barrieren sind beispielsweise:
- Menschen mit Sehbehinderungen haben Schwierigkeiten, Texte oder Formularfelder zu erkennen, wenn sie sich nur schwach vom Hintergrund abheben.
- Gehörlose oder schwerhörige Menschen können Videos nicht vollständig nutzen, wenn keine Untertitel vorhanden sind.
- Blinde Menschen stoßen auf Probleme bei der Nutzung von Websites, wenn Bilder, Formulare oder Buttons nicht durch alternative Texte beschrieben sind.
A. Warum ist Barrierefreiheit wichtig?
Barrierefreiheit fördert die Inklusion und stellt sicher, dass niemand aufgrund einer Einschränkung von der digitalen Welt ausgeschlossen wird. Sie sorgt nicht nur für Chancengleichheit, sondern verbessert auch die Benutzerfreundlichkeit für alle. Außerdem gibt es wirtschaftliche Vorteile: Barrierefreie Websites erreichen eine größere Zielgruppe und sind besser für Suchmaschinen optimiert.
Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die rechtliche Relevanz. In vielen Ländern gibt es bereits Gesetze, die öffentliche Institutionen dazu verpflichten, barrierefreie Websites anzubieten. Ab 2025 tritt die EU-Richtlinie zur Barrierefreiheit (European Accessibility Act) in Kraft, die auch private Unternehmen in die Pflicht nimmt.
2. Barrierefreiheitspflicht ab 2025
Wichtig: Ab Mitte 2025 müssen Websites barrierefrei sein.
Am 28. Juni 2025 tritt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft, das Unternehmen verpflichtet, Barrierefreiheit in verschiedenen Bereichen umzusetzen, darunter auch im Onlinehandel und bei Telekommunikationsdiensten. Das bedeutet, dass auch Websites und Onlineshops barrierefrei gestaltet werden müssen. Unternehmen, die die Anforderungen nicht erfüllen, riskieren Strafen. Es bleibt jedoch noch genügend Zeit, um die eigene Website gemäß den neuen gesetzlichen Vorgaben barrierefrei zu gestalten.
Ab Mitte 2025 wird Barrierefreiheit für Websites und Apps gesetzlich vorgeschrieben. Das BFSG setzt den European Accessibility Act (EAA) um, sodass europaweit einheitliche Regelungen zur Barrierefreiheit gelten. Diese Vorgaben basieren auf der europäischen Norm EN 301 549, die sich weitgehend an den internationalen Richtlinien für barrierefreie Webinhalte (WCAG = Web Content Accessibility Guidelines) orientiert.
3. Tipps und Tricks zur Verbesserung der Barrierefreiheit auf Ihrer Website
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, wie Sie die digitale Barrierefreiheit Ihrer Website besser gestalten können. Hier sind einige Tipps und Tricks, die Ihnen helfen:
A. Verwenden Sie klare und einfache Sprache
Texte sollten in einer klaren, verständlichen Sprache verfasst sein. Komplexe Fachbegriffe und lange Sätze erschweren Menschen mit kognitiven Einschränkungen das Verständnis. Bieten Sie nach Möglichkeit auch eine Version in „Leichter Sprache“ an.
B. Alternativtexte für Bilder
Bilder sollten immer mit Alternativtexten (Alt-Texten) versehen werden. Diese beschreiben den Inhalt des Bildes und ermöglichen es Menschen mit Sehbehinderungen, die auf Screenreader angewiesen sind, den Inhalt des Bildes zu verstehen.
C. Kontrast und Farbgestaltung
Achten Sie auf ausreichende Kontraste zwischen Text und Hintergrund. Menschen mit Sehbehinderungen oder Farbenblindheit benötigen eine klare Abgrenzung, um Inhalte besser wahrnehmen zu können. Vermeiden Sie es, allein durch Farben Informationen zu vermitteln, da dies für farbenblinde Nutzer schwer zu verstehen ist.
D. Tastatur-Navigation ermöglichen
Sorgen Sie dafür, dass Ihre Website vollständig per Tastatur bedienbar ist. Viele Menschen mit motorischen Einschränkungen nutzen keine Maus, sondern navigieren per Tastatur oder alternativen Eingabegeräten. Testen Sie die Zugänglichkeit, indem Sie Ihre Website ohne Maus bedienen.
E. Untertitel für Videos
Wenn Ihre Website Videos enthält, sollten Sie immer Untertitel oder eine Transkription des Inhalts anbieten. Dies ermöglicht es Menschen mit Hörbeeinträchtigungen, den Inhalt des Videos zu verstehen.
Fazit: Barrierefreiheit als Chance
Barrierefreiheit im Internet ist nicht nur eine Frage der Chancengleichheit, sondern auch eine gesetzliche Verpflichtung, die ab 2025 für viele Unternehmen relevant wird. Indem Sie Ihre Website barrierefrei gestalten, erreichen Sie nicht nur eine breitere Zielgruppe, sondern steigern auch die Benutzerfreundlichkeit und Ihre Sichtbarkeit in Suchmaschinen. Die Umstellung auf eine barrierefreie Website muss nicht kompliziert sein – mit einigen gezielten Maßnahmen schaffen Sie eine inklusive, zugängliche Online-Präsenz, die sowohl den gesetzlichen Anforderungen als auch den Bedürfnissen Ihrer Nutzer gerecht wird.
Vielen Dank fürs Lesen,
Ihr Peter Fürsicht
Über den Autor: Peter Fürsicht
Hallo lieber Leser, ich schreibe in diesem Blog über Aktuelles und Interessantes aus unserem direkten Firmenumfeld im Bereich Onlinemarketing und Social Media Marketing sowie als WordPress Agentur in München. Ich freue mich auf spannende Diskussionen.
Meine Qualifikationen: zertifizierter Online-Marketing-Manager (macromedia), zert. Datenschutzbeauftragter, zweifach ZdK-zertifizierter Automobilverkäufer (BMW, Mercedes) mit über 16 Jahren Berufserfahrung, Ausbildung zum Verkaufsleiter (BMW), Coach für Nachwuchsverkäufer innerhalb der ZdK-zertifizierten Ausbildung. Als Dozent für Onlinemarketing bin ich u.a. bei der Macromedia-Akademie und der PTM Akademie in München tätig.
Für Meinungen, Wünsche und Anregungen können Sie mich direkt kontaktieren: pf@max2-consulting.de