Seit Wochen treibt ein neues Szenario sein Unwesen: Abmahnung wegen Google Fonts.
Es vergeht kaum ein Tag, dass wir nicht als Webdesigner aber auch als Datenschutzbeauftragte kontaktiert werden, weil entweder jemand etwas von einer ominösen Abmahn-Welle wegen Google Fonts erzählt oder in Foren und Gruppen berichtet hat – oder so manch ein Webseiten-Inhaber schon bereits eine solche Abmahnung erhalten hat.
Was steckt hinter der Abmahn-Welle?
Hierzu sei erwähnt: Ja, es sieht aktuell danach aus, als ob wirklich sehr, sehr viele Webseitenbetreiber von mehreren Rechtsanwälten kontaktiert wurden, weil sie auf den Webseiten die Google Fonts falsch eingebunden haben – ob das allerdings eine Abmahnung ist – oder lediglich ein Hinweis – das können wir schwer sagen. Auch, ob diese Abmahnungen, sollten es Abmahnungen sein, in dieser Menge, Form, Art und Weise gerechtfertigt und somit auch rechtlich halt- bzw. durchsetzbar sind – können wir nicht beurteilen. Das wollen wir auch nicht beurteilen. Allerdings haben bereits mehrere Fachanwälte wie Dr. Thomas Schwenken zu diesen (Massen-)Abmahnungen klar Stellung bezogen. Siehe hier: Abmahnung wegen Google Fonts erhalten?
Was ist das Problem mit Google Fonts?
Was allerdings natürlich richtig ist und bleibt: Die Schriften von Google Fonts dürfen nicht ohne Einwilligung des Besuchers geladen werden und müssen somit – wenn sie verwendet werden – am besten lokal geladen werden – sodass die Datenübertragung der Schriften nicht mehr bei jedem Seitenaufruf von Google angeliefert werden muss, sondern von dem Webserver / Webspace, wo auch die Webseite körperlich gespeichert ist.
Wie man die Google Fonts lokal speichert, richtet sich nach vielen Eventualitäten und natürlich den jeweils in der Webseite verbauten Komponenten. Sollten Sie eine WordPress Webseite betreiben, gibt es z.B. gute Plugins wie beispielsweise „OMGF Plugin“ welches in manchen Fällen bereits ausreicht, um die Google Fonts lokal zu speichern – aber – muss es nicht zwangsläufig. Zu viele Themes, zu viele Plugins und zu viele Programmierer haben in den letzten Jahren die Dienste von Google Fonts einfach eingebunden – ohne auf die DSGVO Rücksicht zu nehmen – und somit kann es keine allgemein gültige Empfehlung geben, um Google Fonts lokal zu hosten, vielmehr empfehlen wir eine genaue Betrachtung durch einen erfahrenen Profi. Gerne können Sie uns hierzu kurzfristig unter diesem Link kontaktieren:
DSGVO-konform?
Übrigens – eine Webseite wird nicht einfach nur dadurch DSGVO-konform, wenn sie die Google Fonts lokal laden – und ein Unternehmen wird auch nicht deswegen DSGVO-konform, wenn sie die Google Fonts lokal laden!
Mit anderen Worten: Die DSGVO gilt seit Mai 2018 für alle Unternehmen in der EU. Es ist eine Verordnung, die viele verschiedene Facetten im täglichen Geschäftsleben hinsichtlich der Verarbeitung von personenbezogenen Daten regelt. Somit sind Unternehmen seit 2018 dazu verpflichtet sich an diese Verordnung zu halten und entsprechende Standards einzuhalten.
Jede Webseite verarbeitet natürlich auch personenbezogene Daten – allerdings – und wie oben bereits skizziert – ist die DSGVO mit 99 einzelnen Artikeln und über 150 Erwägungsgründen viel zu umfangreich, um „nur“ durch eine Änderung der Google Fonts eine DSGVO-konforme Webseite zu bekommen. Abläufe im Personalwesen, im Rechnungswesen und viele andere Bereiche innerhalb eines Unternehmens sind innerhalb der DSGVO geregelt.
Schnell handeln!
Wer also heute (4,5 Jahre nach Einführung der Verordnung) seine Webseite immer noch nicht DSGVO-konform hat, sollte dies dringend nachholen – denn was heute die Google Fonts sind, können morgen bereits Tools wie „Font Awesome“ oder andere Webseitenerweiterungen sein.
Insofern raten wir dringend dazu, nicht nur – aber natürlich auch – die Google Fonts lokal zu laden und natürlich in ihrem Unternehmen die Prozesse der DSGVO erfolgreich einzuführen, umzusetzen und zu etablieren.
Sicher ist sicher – und der Schutz von personenbezogenen Daten ist heutzutage für jeden Menschen wichtig!
Wenn Sie selbst Interesse an den DSGVO-Regelungen haben oder gerne einen Datenschutzbeauftragten zur Rate ziehen wollen, dann zögern Sie nicht uns zu kontaktieren!
Vielen Dank fürs Lesen,
Ihr Peter Fürsicht
Über den Autor: Peter Fürsicht
Hallo lieber Leser, ich schreibe in diesem Blog über Aktuelles und Interessantes aus unserem direkten Firmenumfeld im Bereich Onlinemarketing und Social Media Marketing sowie als WordPress Agentur in München. Ich freue mich auf spannende Diskussionen.
Meine Qualifikationen: zertifizierter Online-Marketing-Manager (macromedia), zert. Datenschutzbeauftragter, zweifach ZdK-zertifizierter Automobilverkäufer (BMW, Mercedes) mit über 16 Jahren Berufserfahrung, Ausbildung zum Verkaufsleiter (BMW), Coach für Nachwuchsverkäufer innerhalb der ZdK-zertifizierten Ausbildung. Als Dozent für Onlinemarketing bin ich u.a. bei der Macromedia-Akademie und der PTM Akademie in München tätig.
Für Meinungen, Wünsche und Anregungen können Sie mich direkt kontaktieren: pf@max2-consulting.de