Was genau passiert – und warum es gefährlich ist
Wer als Handwerker, Arzt oder Kanzlei auf dem Oktoberfest mit einem Creator zusammenarbeitet oder selbst Content für die eigene Praxis produziert, steht vor einem Problem, das die meisten erst dann bemerken, wenn es zu spät ist: Die rechtlichen Spielregeln auf dem Festgelände sind komplexer als jeder virale Instagram-Beitrag vermuten lässt. Und wer auf Basis falscher Informationen plant, riskiert nicht nur eine abgebrochene Kampagne, sondern handfeste rechtliche und finanzielle Konsequenzen. Wir sehen das in der Praxis immer wieder – und deshalb klären wir hier auf, bevor Ihr nächstes Wiesn-Projekt zum teuren Lernprojekt wird.
Was genau passiert – und warum es gefährlich ist
Kommerzieller Content auf dem Oktoberfest-Gelände ist genehmigungspflichtig. Das betrifft gesponserte Beiträge, Product Placements, Affiliate-Links und jeden monetarisierten Post – egal ob Sie selbst filmen oder einen Creator beauftragen. Die rechtliche Grundlage ist die Oktoberfestverordnung der Landeshauptstadt München (§ 4 Abs. 4), die Werbung und Gewerbeausübung außerhalb zugewiesener Flächen ausdrücklich untersagt. Genehmigungen müssen über service.muenchen.de beantragt werden und müssen spätestens 14 Tage vor Wiesn-Beginn vorliegen. Wer das versäumt, produziert Content ohne Rechtsgrundlage – und das ist kein Kavaliersdelikt.
Hinzu kommt der Markenschutz. „Oktoberfest“ und „Wiesn“ sind als Unionsmarken beim EUIPO eingetragen, Inhaberin ist die Landeshauptstadt München. Wer diese Begriffe in einer Kampagne markenmäßig verwendet, ohne die Rechtslage geprüft zu haben, bewegt sich in einem Graubereich, der aktiv von der Stadt überwacht wird. Zwar hat das Landgericht Frankfurt am 27.03.2024 (Az. 2-06 O 477/22) entschieden, dass nicht jede Drittnutzung automatisch verboten ist – die Berufung läuft jedoch noch, der Ausgang ist offen. Auf dieses Urteil als Freifahrtschein zu setzen, wäre grob fahrlässig.
Das Gefährlichste an der aktuellen Lage ist nicht die Rechtslage selbst, sondern die Fehlinformation, die dazu kursiert. Viele Beiträge auf Social Media suggerieren, die Genehmigungspflicht sei eine Neuerung für 2025 oder 2026. Das stimmt nicht. Die Regel existiert seit Jahren – neu ist lediglich, dass sie seit 2025 aktiv gegenüber Influencern durchgesetzt wird. Wer auf Basis dieser falschen Zeitachse plant, plant auf falscher Grundlage.
Wer besonders betroffen ist
Lokale Dienstleister, die das Oktoberfest als Marketingbühne nutzen wollen, sind besonders exponiert – und das aus einem einfachen Grund: Sie haben in der Regel keine Rechtsabteilung im Rücken. Ein Handwerksbetrieb, der einen lokalen Creator für eine Imagekampagne bucht und dabei auf dem Festgelände dreht, trägt das volle Risiko, wenn die Genehmigung fehlt. Dasselbe gilt für Arztpraxen, die mit einem Gesundheits-Influencer zusammenarbeiten, oder Kanzleien, die auf der Wiesn Mandantenpflege mit Content-Produktion verbinden wollen.
Besonders betroffen sind außerdem Unternehmen, die mit Micro-Influencern arbeiten. Diese Creator haben oft wenig Erfahrung mit gewerblichen Genehmigungsprozessen und gehen davon aus, dass ihre Auftraggeber die rechtliche Seite klären. Wenn das nicht explizit im Vertrag geregelt ist, entsteht eine gefährliche Lücke: Niemand fühlt sich zuständig, bis das Problem auftaucht. Und dann ist die Deadline für die Genehmigung längst verstrichen.
Auch wer glaubt, als kleines Unternehmen unter dem Radar zu fliegen, sollte das nicht als Strategie einplanen. Die Stadt München hat 2025 demonstriert, dass sie bereit ist, aktiv durchzusetzen – und ein prominenter Einzelfall reicht, um das Bewusstsein bei den Behörden dauerhaft zu schärfen. Wer jetzt noch auf Kulanz hofft, unterschätzt den Wandel, der bereits stattgefunden hat.
Die 3 häufigsten Fehler die Unternehmen jetzt machen
Fehler 1: Die Genehmigung wird als Aufgabe des Creators betrachtet. In der Praxis schieben Auftraggeber die Verantwortung häufig auf den Influencer ab – nach dem Motto: „Der weiß doch, was er darf.“ Das ist rechtlich falsch gedacht. Wer eine Kampagne in Auftrag gibt und davon wirtschaftlich profitiert, trägt Mitverantwortung. Wenn im Briefing steht „dreh auf der Wiesn“, ohne dass die Genehmigungsfrage geklärt ist, ist das ein strukturelles Problem auf Auftraggeberseite.
Fehler 2: Der Markenschutz wird falsch eingeschätzt. Viele Unternehmen prüfen – wenn überhaupt – beim DPMA, ob „Oktoberfest“ als Marke geschützt ist. Das DPMA hat entsprechende Anmeldungen jedoch mehrfach zurückgewiesen, weil die Begriffe als rein beschreibend gelten. Der tatsächliche Schutz liegt beim EUIPO als Unionsmarke. Wer das falsche Register prüft, glaubt fälschlicherweise, auf der sicheren Seite zu sein – und handelt trotzdem rechtswidrig.
Fehler 3: Das Hausrecht der Festzelt-Betreiber wird ignoriert. Selbst wer eine städtische Genehmigung hat, ist nicht automatisch überall auf dem Gelände willkommen. Festzelt-Betreiber haben ein eigenes Hausrecht (§§ 903, 1004, 862 BGB) und können Aufnahmen in ihrem Zelt untersagen – unabhängig davon, was die Stadt genehmigt hat. Wer diesen Aspekt nicht vorab klärt, riskiert, dass die gesamte Produktion im Zelt gestoppt wird, obwohl alle anderen Papiere stimmen.
Was Sie jetzt sofort tun können
Schritt 1: Genehmigung frühzeitig beantragen. Die 14-Tage-Frist vor Wiesn-Start ist nicht verhandelbar. Planen Sie den Antrag über service.muenchen.de mindestens vier Wochen im Voraus ein, um Rückfragen und Korrekturen abfedern zu können. Zu Gebührenhöhen kursieren im Netz Zahlen ohne belegbare Grundlage – fragen Sie direkt bei oktoberfest.presse@muenchen.de an, um eine verlässliche Kalkulationsgrundlage zu erhalten.
Schritt 2: Verträge mit Creators klar formulieren. Legen Sie schriftlich fest, wer für welche Genehmigungen verantwortlich ist, welche Begriffe und Marken verwendet werden dürfen und was passiert, wenn eine Genehmigung nicht erteilt wird. Ein sauber formuliertes Creator-Briefing ist kein bürokratischer Aufwand – es ist Ihre Absicherung, wenn etwas schiefläuft.
Schritt 3: Hausrecht vorab klären. Kontaktieren Sie die Festzelt-Betreiber, in deren Umfeld Sie produzieren wollen, direkt und im Voraus. Holen Sie eine schriftliche Bestätigung ein, dass Aufnahmen für kommerzielle Zwecke erlaubt sind. Das klingt aufwendig, ist aber der einzige Weg, um sicherzustellen, dass Ihre Produktion nicht mitten im Zelt gestoppt wird.
Fazit: Jetzt handeln, nicht abwarten
Das Oktoberfest ist eine der stärksten Marketingbühnen im deutschsprachigen Raum – und genau deshalb wird sie inzwischen auch konsequent reguliert. Die gute Nachricht: Wer die Spielregeln kennt und frühzeitig handelt, kann diese Bühne legal und wirkungsvoll nutzen. Die schlechte Nachricht für alle, die abwarten: Die Fristen sind kurz, die Behörden sind wachsam, und ein nachträglicher Genehmigungsantrag existiert nicht.
Wir helfen lokalen Dienstleistern dabei, ihre digitale Präsenz rechtssicher und strategisch aufzubauen – ob rund um saisonale Kampagnen oder als langfristige Website-Strategie. Wenn Sie wissen wollen, wie Ihre nächste Kampagne auf solider Grundlage steht, sprechen Sie uns an.

Peter Fürsicht verantwortet DSGVO- und Rechtsfragen bei max2-consulting und leitet ein Team aus WordPress-Entwicklern, SEO-Spezialistinnen und KI-Trainern. Fragen direkt an ihn: pf@max2-consulting.de

