Allgemeine Geschaeftsbedingungen max2 BewertungsImpuls
Stand: 26.09.2026. Anbieter: max2-consulting GmbH, Fichtenstrasse 45, 82110 Germering. Vollstaendige Kontakt- und Registerangaben siehe Impressum. Diese AGB gelten fuer das Produkt max2 BewertungsImpuls (Einmalpaket und optionales Betreuungs-Abonnement).
§ 1 Geltungsbereich, Unternehmerstatus
(1) Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB. Unternehmer
ist danach jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die
bei Abschluss des Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen
Tätigkeit handelt.
(2) Unser Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB,
Gewerbetreibende, Freiberufler, Unternehmen und sonstige selbständig beruflich Tätige. Ein
Vertragsschluss mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB ist ausgeschlossen.
(3) Mit der Bestellung bestätigt der Kunde ausdrücklich, dass er die Bestellung ausschließlich
in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit abgibt und Unternehmer
im Sinne des § 14 BGB ist. Eine Bestellung als Verbraucher erfolgt nicht. Diese Bestätigung wird
im Bestellprozess durch eine gesonderte, nicht vorausgewählte Checkbox eingeholt und zusammen
mit den übrigen Bestelldaten protokolliert.
(4) max2 ist berechtigt, Bestellungen abzulehnen, bei denen objektive Anhaltspunkte gegen eine
unternehmerische Bestellung sprechen (z. B. Firmenbezeichnung „privat“, reine Wohnanschrift ohne
erkennbaren geschäftlichen Bezug). In solchen Fällen kann max2 vor Annahme der Bestellung
Rückfragen stellen oder die Bestellung ablehnen.
(5) Entgegenstehenden oder von diesen AGB abweichenden Bedingungen des Kunden wird
widersprochen, es sei denn, max2 stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
§ 2 Vertragsschluss
(1) Die Darstellung des Produkts „max2 BewertungsImpuls“ auf der Landingpage stellt kein
bindendes Angebot von max2 dar, sondern eine Aufforderung an den Kunden, seinerseits ein
Angebot abzugeben.
(2) Mit Absenden der Bestellung gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zum Vertragsschluss
ab. Der Vertrag kommt erst durch ausdrückliche Auftragsbestätigung durch max2 oder durch
Beginn der Leistungserbringung zustande.
(3) Der Eingang der Bestellung wird dem Kunden automatisch bestätigt. Diese Eingangsbestätigung
stellt noch keine Annahme des Angebots dar.
(4) max2 ist nicht verpflichtet, ein Angebot des Kunden anzunehmen; § 1 Abs. 4 bleibt unberührt.
§ 3 Leistungsumfang
(1) Gegenstand des Vertrags ist, je nach Bestellung, das Einmalpaket und/oder das
Betreuungs-Abonnement „max2 BewertungsImpuls“. Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus den
gesondert bereitgestellten Leistungsbeschreibungen „Leistungsbeschreibung Einmalpaket„,
„Leistungsbeschreibung Hardware-only“ und
„Leistungsbeschreibung Betreuungs-Abo„, die Bestandteil des jeweiligen Vertrags werden.
(2) Das Einmalpaket ist ein kombiniertes Hardware-, Einrichtungs- und Dienstleistungspaket. Es
umfasst sowohl die Lieferung körperlicher Hardware (NFC-Tischaufsteller bzw. NFC-Karten) als
auch Einrichtungs- und Beratungsleistungen. Es handelt sich nicht um einen reinen
Dienstleistungsvertrag.
(3) Ein bestimmter Erfolg hinsichtlich Anzahl, Inhalt oder Durchschnitt von Kundenbewertungen
sowie hinsichtlich Rankings, Sichtbarkeit, Reichweite oder Umsatz wird nicht geschuldet.
(4) Die Funktionsfähigkeit und Verfügbarkeit des Google-Unternehmensprofils, von Google Maps
sowie sonstiger Google-Dienste liegen außerhalb des Herrschaftsbereichs von max2. max2 steht
nicht dafür ein, dass Google bestimmte Funktionen dauerhaft anbietet, bestimmte Inhalte
veröffentlicht, Bewertungen nicht entfernt, Profile nicht einschränkt oder seine Algorithmen
und Richtlinien unverändert lässt. Unberührt bleibt die Verantwortlichkeit von max2 für eigene
Pflichtverletzungen.
(5) Die technische und organisatorische Gestaltung der Bewertungsgewinnung erfolgt neutral. max2
leitet nicht ausschließlich zufriedene Kunden zu Google weiter, hält unzufriedene Kunden nicht
systematisch von Google fern, verlangt keine Bewertung gegen Vorteile oder Rabatte und erzeugt
keine fingierten Bewertungen. Der Kunde entscheidet selbst, ob er eine Bewertung abgibt.
§ 4 Mitwirkungspflichten des Kunden
(1) Der Kunde ist verpflichtet, vollständige und richtige Unternehmensdaten bereitzustellen und
max2 über Änderungen unverzüglich zu informieren.
(2) Der Kunde stellt max2 die für die Leistungserbringung erforderlichen Zugänge, Berechtigungen
und Freigaben rechtzeitig zur Verfügung.
(3) Die Verifizierung des Google-Unternehmensprofils (z. B. per Postkarte oder Video) kann nach
den Vorgaben von Google ausschließlich durch den Kunden selbst vorgenommen werden. max2 kann den
Kunden hierbei anleiten und unterstützen, die Verifizierung selbst jedoch nicht durchführen oder
ersetzen. Verzögerungen, die aus einer verspäteten oder unterbliebenen Verifizierung durch den
Kunden entstehen, fallen nicht in den Verantwortungsbereich von max2.
(4) Soweit der Kunde das Betreuungs-Abonnement bucht, beauftragt und bevollmächtigt er max2
ausdrücklich, im Rahmen des vereinbarten Leistungsumfangs auf Bewertungen im
Google-Unternehmensprofil des Kunden zuzugreifen, diese auszuwerten und, soweit vereinbart,
nach Maßgabe der vereinbarten Freigabeprozesse Antworten im Namen des Kunden zu veröffentlichen.
Näheres regelt die Leistungsbeschreibung Betreuungs-Abo.
§ 5 Preise und Zahlung
(1) Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer (derzeit 19 %). Der Bruttopreis inklusive Umsatzsteuer wird zusätzlich ausgewiesen: Hardware-only 46,41 € (netto 39,00 €), Starter 296,31 € (netto 249,00 €), Pflege-Abo 58,31 € je Standort und Monat (netto 49,00 €).
(2) max2 stellt dem Kunden Rechnungen in Textform, in der Regel per E-Mail als PDF. Rechnungen sind, sofern nicht abweichend vereinbart, innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Die Zahlung erfolgt per Überweisung auf das in der Rechnung angegebene Konto von max2 oder über einen von max2 bereitgestellten Zahlungslink (Kredit-/Debitkarte, SEPA-Lastschrift, PayPal).
(3) Das Betreuungs-Abonnement läuft auf unbestimmte Zeit. Die Abrechnung erfolgt monatlich im Voraus; die Rechnung für einen Abrechnungsmonat wird zu dessen Beginn gestellt. Der erste Abrechnungsmonat beginnt mit dem Tag des Leistungsbeginns. Beide Parteien können das Betreuungs-Abonnement mit einer Frist von 14 Tagen zum Ende eines Abrechnungsmonats kündigen. Die Kündigung bedarf der Textform (§ 126b BGB). Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
(4) Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, gelten die gesetzlichen Regelungen (§§ 286 ff. BGB).
§ 6 Lieferung und Gefahrübergang
(1) Der Versand der im Einmalpaket enthaltenen Hardware (NFC-Tischaufsteller bzw. NFC-Karten)
erfolgt an die vom Kunden angegebene Lieferanschrift.
(2) Da es sich beim Kunden ausschließlich um einen Unternehmer im Sinne des § 14 BGB handelt
(§ 1), liegt ein Versendungskauf im unternehmerischen Geschäftsverkehr vor. Die Gefahr des
zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht gemäß § 447 BGB bereits
mit der Übergabe der Hardware an das Transportunternehmen auf den Kunden über.
(3) Angegebene Lieferzeiten sind unverbindliche Circa-Angaben, sofern nicht ausdrücklich als
Fixtermin schriftlich vereinbart.
§ 7 Eigentumsvorbehalt
(1) Die im Rahmen des Einmalpakets gelieferte Hardware (NFC-Tischaufsteller bzw. NFC-Karten)
bleibt bis zur vollständigen Zahlung des vereinbarten Entgelts Eigentum von max2.
(2) Der Kunde ist verpflichtet, max2 unverzüglich zu informieren, wenn Dritte auf die
vorbehaltene Ware zugreifen (z. B. im Rahmen einer Zwangsvollstreckung), sowie über sonstige
Beeinträchtigungen des Eigentumsvorbehalts.
§ 8 Gewährleistung
(1) Für Mängel der gelieferten Hardware gelten die gesetzlichen Gewährleistungsvorschriften mit
folgenden Maßgaben.
(2) Ist der Kunde Kaufmann im Sinne des HGB, gilt die Untersuchungs- und Rügeobliegenheit nach
§ 377 HGB. Offensichtliche Mängel sind unverzüglich, spätestens innerhalb von 7 Tagen nach
Ablieferung, schriftlich anzuzeigen; verdeckte Mängel unverzüglich nach Entdeckung. Unterbleibt
die rechtzeitige Anzeige, gilt die Ware als genehmigt, soweit es sich nicht um einen Mangel
handelt, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war.
(3) max2 leistet vorrangig Gewähr durch Nacherfüllung (nach Wahl von max2 Nachbesserung oder
Ersatzlieferung). Schlägt die Nacherfüllung fehl oder ist sie unzumutbar, stehen dem Kunden die
gesetzlichen Rechte auf Minderung oder Rücktritt zu.
(4) Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche an der gelieferten Hardware beträgt ein Jahr ab
Ablieferung. Dies gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der
Gesundheit, für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung
von max2 beruhen, sowie für gesetzlich zwingende Haftungstatbestände; insoweit gelten die
gesetzlichen Verjährungsfristen.
(5) Eine Garantie im Rechtssinne übernimmt max2 nur, soweit dies ausdrücklich schriftlich
vereinbart wird.
§ 9 Haftung
(1) max2 haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie nach den Vorschriften des
Produkthaftungsgesetzes.
(2) Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haftet max2
unbeschränkt, auch bei einfacher Fahrlässigkeit.
(3) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet max2 nur, soweit eine wesentliche Vertragspflicht
(Kardinalpflicht) verletzt wird, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags
überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In
diesem Fall ist die Haftung von max2 der Höhe nach begrenzt auf den bei Vertragsschluss
vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.
(4) Eine weitergehende Haftung von max2 auf Schadensersatz ist, ohne Rücksicht auf die
Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs, ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für
Ansprüche aus Verschulden bei Vertragsschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen sowie wegen
deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gemäß § 823 BGB.
(5) Soweit die Haftung von max2 ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die
persönliche Haftung der Angestellten, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von max2.
(6) Die Regelungen dieses § 9 lassen die Haftung nach den §§ 7 und 8 unberührt, soweit dort
speziellere Haftungsmaßstäbe (Eigentumsvorbehalt, Gewährleistung) geregelt sind.
Schlussbestimmungen
Schriftform: Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Textform (§ 126b BGB),
soweit in diesen AGB oder der jeweiligen Leistungsbeschreibung keine strengere Form vorgesehen
ist. Dies gilt auch für die Änderung dieser Schriftformklausel selbst.
Salvatorische Klausel: Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar
sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. An die
Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.
Gerichtsstand: Ist der Kunde Kaufmann im Sinne des HGB, juristische Person des öffentlichen
Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle
Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag der Sitz von max2 in Germering. max2
ist daneben berechtigt, den Kunden auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.
Anwendbares Recht: Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des
UN-Kaufrechts (CISG).
Hinweis, keine Vertragsklausel: Diese AGB regeln das Einmalpaket und die allgemeinen
Bestimmungen des Betreuungs-Abonnements. Für Kunden des Betreuungs-Abonnements ist zusätzlich
ein Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO abzuschließen (gesondertes Dokument, hier nicht Vertragsbestandteil). Für Praxis-Kunden
(Ärzte, Zahnärzte, sonstige Heilberufe) gelten zusätzlich die Besonderen Bedingungen für
Heilberufe (gesonderter Anhang, hier
nicht dupliziert).
