Leistungsbeschreibung „max2 BewertungsImpuls“ – Hardware‑only
Stand: 26.09.2026. Anbieter: max2-consulting GmbH, Fichtenstraße 45, 82110 Germering. Siehe auch: AGB max2 BewertungsImpuls.
Diese Leistungsbeschreibung ist Bestandteil der AGB „max2 BewertungsImpuls“ (siehe § 3 der AGB) und konkretisiert, was in der SKU Hardware-only zum Preis von 39,00 EUR netto zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer enthalten ist.
Hardware-only ist ein reiner Warenkauf ohne Dienstleistungsanteil. Es handelt sich nicht um das kombinierte Hardware-, Einrichtungs- und Dienstleistungspaket im Sinne von § 3 Abs. 2 AGB.
1. Hardware
- NFC-Tischaufsteller und/oder NFC-Karten (Anzahl: konkrete Stückzahl im Angebot/Bestellprozess separat auszuweisen).
- Die Hardware wird entweder unprogrammiert geliefert oder mit einer Basis-URL (z. B. der Startseite des Google-Unternehmensprofils des Kunden, sofern vom Kunden mitgeteilt) versehen.
- Eigentum an der Hardware geht erst nach vollständiger Zahlung auf den Kunden über (§ 7 AGB).
2. Ausdrücklich nicht enthalten
- Keine Einrichtung des Google-Unternehmensprofils.
- Keine Beratungsleistung und kein Leitfaden zur Bewertungsgewinnung.
- Kein Funktionstest der Hardware vor Übergabe an den Kunden.
- Kein Bewertungs-Monitoring und keine Antwort-Unterstützung (das ist Gegenstand des optionalen Betreuungs-Abonnements, siehe gesonderte Leistungsbeschreibung Betreuungs-Abo).
- Ein bestimmter Erfolg hinsichtlich Anzahl, Inhalt oder Durchschnitt von Kundenbewertungen sowie hinsichtlich Rankings, Sichtbarkeit, Reichweite oder Umsatz wird nicht geschuldet (§ 3 Abs. 3 AGB, sinngemäß).
3. Mitwirkung des Kunden
Voraussetzung für die vollständige Leistungserbringung ist, dass der Kunde die in § 4 AGB geregelten Mitwirkungspflichten erfüllt, insbesondere vollständige und richtige Unternehmensdaten bereitstellt, soweit dies für Versand und Lieferung erforderlich ist.
4. Lieferung
Es gelten § 6 AGB (Lieferung und Gefahrübergang) und § 7 AGB (Eigentumsvorbehalt) unverändert.
5. B2B‑Pflicht und Erfolgsausschluss (sinngemäße Geltung)
Die Aussagen zum Einmalpaket gelten sinngemäß auch für Hardware-only, da beide SKUs über denselben Checkout und dieselben AGB vertrieben werden: die Bestellung setzt einen Unternehmer im Sinne des § 14 BGB voraus (§ 1 AGB), es wird kein bestimmter Erfolg hinsichtlich Bewertungen, Ranking oder Umsatz geschuldet (§ 3 Abs. 3 AGB), und es gilt der Ausschluss unzulässiger Praktiken bei der Bewertungsgewinnung (§ 3 Abs. 5 AGB).
