Neue Gewährleistungs- und Garantielabels ab 27.09.2026

Von ·Published On: 24. August 2026·10,6 min read·

Neue Gewährleistungs- und Garantielabels ab 27.09.2026: Was Online-Shops jetzt umsetzen müssen

Bei mir klingelt gerade regelmäßig das Telefon. Der Anruf diese Woche kam von einem Betreiber eines mittelständischen Online-Shops für Elektronikzubehör. Er hatte gerade im Hersteller-Newsletter gelesen, dass ab September 2026 neue Label-Pflichten kommen, und fragte: „Muss ich jetzt wirklich jedes meiner 400 Produkte neu beschriften? Und was ist, wenn der Hersteller schon ein Label hat, aber mein Shop-System das nicht anzeigt?“ Seine Panik war greifbar. Und gleichzeitig war sein Problem lösbar.

Wer Ihnen erzählt, das sei nur ein neuer Aufkleber auf der Verpackung, unterschätzt die Sache. Wer behauptet, Sie müssten jetzt Ihren gesamten Shop umkrempeln, verkauft Ihnen Angst. Beides ist falsch. Die Wahrheit liegt, wie so oft, in der sorgfältigen Umsetzung.

Das Wichtigste in drei Sätzen

Ab dem 27.09.2026 müssen alle Online-Shops, die Verbrauchern bewegliche Waren verkaufen, vor dem Vertragsschluss ein EU-Gewährleistungslabel anzeigen. Wer zusätzlich Herstellergarantien anbietet, die länger als zwei Jahre gelten, kostenlos sind und die gesamte Ware abdecken, muss zusätzlich das EU-GARAN-Label führen. Das EU-Gewährleistungslabel muss farbig, unverändert und vor dem Kauf vollständig sichtbar sein. Das EU-GARAN-Label darf eingeklappt angezeigt werden, muss aber auf Anfrage vollständig erscheinen. Bei Nichtbeachtung drohen Wettbewerbsabmahnungen und Unterlassungsansprüche.

Was sich ändert und warum

Die neue Regelung stammt aus der Richtlinie (EU) 2024/825, auch „Empowering Consumers for the Green Transition“ genannt. Sie wurde in Artikel 246 Absatz 1 Nummer 5 und 5a des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche (EGBGB) umgesetzt. Die genaue grafische Ausgestaltung regelt die Durchführungsverordnung (EU) 2025/1960.

Bisher war die gesetzliche Gewährleistung eine Art Hintergrundwissen, das Kunden oft erst nach dem Kauf oder gar nicht mitbekamen. Die neue Regelung zieht dieses Wissen auf die Produktseite und in den Checkout-Prozess vor. Ziel ist es, Verbraucher vor dem Kauf besser zu informieren und faire Vergleiche zwischen Anbietern zu ermöglichen.

Wer ist betroffen?

Betroffen sind alle Händler, die Verbrauchern bewegliche körperliche Waren verkaufen. Das gilt für stationäre Geschäfte genauso wie für Online-Shops. Es gilt für reine Online-Händler, aber auch für Hersteller, die direkt an Endkunden verkaufen. Selbst Unternehmen außerhalb der EU sind erfasst, sofern sie gezielt Verbraucher in der EU ansprechen. Die Unternehmensgröße spielt keine Rolle; ein Ein-Personen-Shop unterliegt denselben Pflichten wie ein Großkonzern.

Waren mit digitalen Inhalten, etwa Smartphones oder vernetzte Haushaltsgeräte, fallen ebenfalls darunter. Der Verkauf von rein digitalen Produkten (Software-Abos, E-Books) ist dagegen nicht von der Label-Pflicht erfasst.

Die zwei Label-Arten im Detail

Hier wird oft alles in einen Topf geworfen. Das führt zu Fehlern. Es gibt zwei klar getrennte Label-Typen mit unterschiedlichen Pflichten.

Label A: Das EU-Gewährleistungslabel (immer Pflicht)

Dieses Label informiert über die gesetzliche Gewährleistung, die in der EU mindestens zwei Jahre beträgt. Es ist für jeden Händler Pflicht, auch wenn er überhaupt keine eigene Garantie anbietet.

  • Was steht drauf?

Das Label enthält einen Hinweis auf die gesetzlichen Gewährleistungsrechte, die Mindestdauer von zwei Jahren, das Vorgehen bei Mängeln und einen QR-Code, der auf eine mehrsprachige EU-Informationsseite verweist.

  • Wann ist es Pflicht?

Immer. Es gibt keine Ausnahme. Sobald Sie eine bewegliche Ware an einen Verbraucher verkaufen, muss dieses Label vor dem Vertragsschluss angezeigt werden.

Label B: Das EU-GARAN-Label (nur bei bestimmten Garantien)

Dieses Label kennzeichnet freiwillige gewerbliche Haltbarkeitsgarantien des Herstellers. Nicht jede Garantie erfordert dieses Label. Nur wenn alle drei Kriterien erfüllt sind, wird es Pflicht:

1. Die Garantie gilt länger als zwei Jahre.

2. Sie ist für den Käufer kostenlos (kein Aufpreis, keine separate Zahlung).

3. Sie gilt für die gesamte Ware. Teilgarantien, etwa nur für Akkus oder Verschleißteile, lösen die Pflicht nicht aus.

  • Was steht drauf?

Das Label trägt den Titel „GARAN“, ein Häkchensymbol, ein Kalendersymbol mit der Garantiedauer, einen QR-Code, das Markenzeichen des Herstellers und die Modellnummer. Der Hersteller füllt hier nur Dauer, Marke und Modell ein; das Design selbst ist fest vorgegeben.

Konkrete Pflichten für Online-Shops

Die Anforderungen an Online-Shops lassen sich in drei Felder unterteilen: Platzierung, Darstellung und Nachkauf-Information.

Platzierung: Wo muss das Label hin?

Die Labels müssen vor der vertraglichen Bindung des Verbrauchers klar, verständlich und hervorgehoben angezeigt werden. Konkret bedeutet das:

  • Auf der Produktseite, wo der Kunde die Kaufentscheidung trifft.
  • Oder in einem klar gekennzeichneten Bereich im Checkout-Prozess, bevor der Kunde auf „Jetzt kaufen“ oder „Bestellung abschließen“ klickt.

Es reicht nicht, die Labels nur in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu verstecken. Es reicht auch nicht, sie erst nach dem Kauf per E-Mail zu senden. Der Kunde muss vor dem Vertragsschluss die Information sehen können.

Graubereich: Was genau „hervorgehoben“ bedeutet, ist im Detail umstritten. Ein kleiner Textlink am Seitenende reicht wahrscheinlich nicht. Ein deutlich sichtbarer Bereich über dem „In den Warenkorb“-Button oder ein eigener Abschnitt im Checkout dürfte hingegen ausreichen. Hier lohnt sich das genaue Hinsehen und gegebenenfalls die Abstimmung mit dem Anwalt.

Darstellung: Wie muss das Label aussehen?

  • EU-Gewährleistungslabel:
  • Farbig Pflicht. Die offiziellen Vorlagen der EU verwenden bestimmte Farbcodes (Blau, Gelb, Weiß).
  • Unverändert. Sie dürfen das Label nicht verzerren, verkleinern, in ein eigenes Design einbetten oder Farben ändern.
  • Vollständig sichtbar. Es darf nicht erst nach Klick oder in einem eingeklappten Bereich versteckt werden.
  • Online gibt es keine feste Mindestgröße, aber es muss lesbar sein.
  • EU-GARAN-Label:
  • Ebenfalls farbig Pflicht.
  • Das Grunddesign ist fest; nur Herstellerangaben (Dauer, Marke, Modell) sind editierbar.
  • Es darf eingeklappt oder reduziert angezeigt werden, muss aber beim ersten Klick, Mouse-Over oder Touch vollständig erscheinen.

Nach dem Kauf: Versendungspflicht

Nach Vertragsschluss muss das EU-Gewährleistungslabel dem Kunden auf einem dauerhaften Datenträger zur Verfügung gestellt werden. Das GARAN-Label gilt nur, wenn eine qualifizierende Garantie besteht. Das kann ein Bild oder PDF in der Auftragsbestätigung oder der Rechnung sein. Auch ein verlinkter Download auf einer „Meine Bestellung“-Seite ist denkbar. Wichtig ist, dass der Kunde die Information dauerhaft abrufen kann, auch wenn er die Produktseite später nicht mehr besucht.

Praxisbeispiele: Was müssen konkrete Shops tun?

WooCommerce

In einem WooCommerce-Shop gibt es derzeit noch kein natives Feature für die neuen Labels. Das bedeutet: Sie müssen aktiv werden.

  • Mögliche Umsetzung:
  • Prüfen Sie, ob ein Plugin-Anbieter bereits eine Lösung für die Label-Anzeige entwickelt hat (beispielsweise über den WooCommerce-Marketplace oder spezialisierte Rechtstext-Plugins).
  • Falls nicht, können Sie das Label als Bilddatei in die Produktbeschreibung oder über einen Shortcode an einer definierten Stelle (etwa über dem „In den Warenkorb“-Button) einbinden.
  • Für das GARAN-Label müssen Sie prüfen, welche Ihrer Produkte von Herstellern mit einer qualifizierenden Garantie stammen. Das erfordert eine Abstimmung mit Ihren Lieferanten oder eine Ergänzung in der Warenwirtschaft.
  • Das Label nach dem Kauf können Sie als statisches Bild in die E-Mail-Vorlage der Auftragsbestätigung einfügen.

Tipp: Wenn Sie viele Produkte haben, lohnt sich eine automatisierte Lösung. Fragen Sie Ihren Entwickler, ob das Label abhängig von Hersteller oder Produktkategorie dynamisch eingebunden werden kann.

Shopify

Shopify-Händler stehen vor ähnlichen Herausforderungen. Auch hier gibt es keine native Funktion.

  • Mögliche Umsetzung:
  • Nutzen Sie das Theme-Editor-Tool, um ein eigenes Liquid-Snippet zu erstellen, das das Gewährleistungslabel auf allen Produktseiten oberhalb des „In den Warenkorb“-Buttons anzeigt.
  • Für das GARAN-Label können Sie Metafelder nutzen. Legen Sie pro Produkt ein Metafeld an, das die Garantiedauer, den Hersteller und das Modell speichert. Ihr Theme liest dieses Metafeld aus und zeigt das Label nur bei Bedarf an.
  • Nach dem Kauf: Fügen Sie die Label-Grafiken in die E-Mail-Vorlagen für Bestellbestätigungen ein (über Einstellungen > Benachrichtigungen).

Graubereich: Wenn Sie über Shopify auch auf Facebook oder Instagram verkaufen, prüfen Sie, ob die Labels dort ebenfalls vor dem Kauf sichtbar sind. Der Checkout auf Meta-Plattformen ist technisch eine eigene Umgebung.

Amazon, eBay und andere Marktplätze

Hier wird es spannend. Der Marktplatz selbst ist technisch verantwortlich für die Plattform. Der Anbieter (also Sie als Händler) ist nach außen jedoch derjenige, der dem Kunden gegenüber haftet.

  • Was Sie tun sollten:
  • Prüfen Sie die aktuellen Richtlinien von Amazon und eBay zu den neuen Labels. Beide Plattformen arbeiten an technischen Lösungen, um Händlern die Einbindung zu erleichtern.
  • Stellen Sie sicher, dass Ihre Produktbeschreibungen oder Bullet Points zumindest den Hinweis auf die gesetzliche Gewährleistung enthalten, falls der Marktplatz das Label noch nicht technisch abbildet.
  • Bei Herstellergarantien: Reichen Sie die Garantiedaten über die jeweiligen Händlerportale ein, sofern das System dies vorsieht.

Ehrlicher Graubereich: Die Haftungsverteilung zwischen Marktplatz und Händler ist hier noch nicht abschließend geklärt. Solange der Marktplatz keine technische Möglichkeit bietet, das Label anzuzeigen, können Sie es nicht allein umsetzen. Dokumentieren Sie jedoch Ihre Bemühungen, falls später Wettbewerbsrecht geprüft wird.

Folgen bei Nichtbeachtung

Wer die Pflichten missachtet, riskiert mehr als einen Verwarnungsgeldbescheid.

Wettbewerbsrechtliche Abmahnungen: Mitbewerber oder Wettbewerbsverbände können Sie abmahnen. Das ist der wahrscheinlichste und für kleinere Unternehmen auch der unangenehmste Fall. Die Abmahnkosten können schnell vierstellig werden.

Unterlassungsansprüche: Nach einer Abmahnung drohen Unterlassungsansprüche mit der Androhung von Ordnungsgeld oder Ordnungshaft.

Behördliche Maßnahmen: Bei schwerwiegenden oder wiederholten Verstößen gegen EU-Informationspflichten können auch Behörden aktiv werden.

Wichtig zu wissen: Das Risiko ist nicht gleich verteilt. Ein kleiner Shop mit wenig Sichtbarkeit wird eher unter dem Radar fliegen als ein großer Marktplatz-Anbieter. Aber „eher unter dem Radar“ ist keine Strategie. Die Regelung gilt für alle.

Praxis-Checkliste: So gehen Sie vor

1. Inventur machen. Listen Sie alle Produkte auf, die Sie an Verbraucher verkaufen. Markieren Sie, bei welchen Herstellergarantien bestehen und ob diese die GARAN-Kriterien erfüllen (länger als zwei Jahre, kostenlos, gesamte Ware).

2. Hersteller kontaktieren. Fragen Sie Ihre Lieferanten und Hersteller, ob sie bereits die GARAN-Daten (Dauer, Marke, Modell) in einem maschinenlesbaren Format bereitstellen können. Die meisten großen Hersteller arbeiten bereits daran.

3. Shop-System prüfen. Recherchieren Sie, ob für Ihr Shopsystem (WooCommerce, Shopify, Shopware, Magento etc.) bereits ein Plugin oder eine native Funktion verfügbar ist. Wenn nicht, planen Sie die technische Umsetzung mit Ihrem Entwickler.

4. Labels beziehen. Laden Sie die offiziellen Vorlagen für das EU-Gewährleistungslabel und das EU-GARAN-Label von der EU-Website herunter. Die Vorlagen sind mehrsprachig verfügbar.

5. Platzierung festlegen. Definieren Sie, wo auf der Produktseite und im Checkout die Labels angezeigt werden. Achten Sie auf die Sichtbarkeit vor dem Vertragsschluss.

6. Nachkauf-Prozess anpassen. Integrieren Sie die Labels in Ihre Auftragsbestätigungs-E-Mails oder Ihr Kundenportal, damit sie auf einem dauerhaften Datenträger vorliegen.

7. Testlauf durchführen. Gehen Sie selbst durch den Bestellprozess. Sind die Labels sichtbar? Sind sie lesbar? Werden sie nach dem Kauf mitgeliefert? Machen Sie das aus Kundensicht, nicht aus Entwicklersicht.

Häufig gestellte Fragen

  • Muss ich das Label auch auf dem Produkt selbst anbringen?

Nein. Die Online-Pflicht betrifft die Darstellung auf der Website und die Übermittlung nach dem Kauf. Für die physische Ware auf dem Paket oder dem Produkt gelten separate Regelungen, die hier nicht im Fokus stehen. Achten Sie jedoch darauf, dass Sie als Online-Händler die digitale Informationspflicht erfüllen.

  • Was ist, wenn mein Hersteller keine Garantie über zwei Jahre bietet?

Dann ist nur das EU-Gewährleistungslabel Pflicht. Das GARAN-Label kommt nur bei qualifizierenden Herstellergarantien zum Tragen. Viele Händler werden also nur mit einem Label arbeiten müssen.

  • Ich verkaufe gebrauchte Ware. Gilt das auch für mich?

Ja, grundsätzlich ja. Die gesetzliche Gewährleistung gilt auch für gebrauchte Ware, wenn Sie diese gewerblich an Verbraucher verkaufen. Die Dauer kann bei Gebrauchtware auf ein Jahr verkürzt sein, wenn der Verkäufer dies ausdrücklich vereinbart (§ 475 Abs. 2 BGB), aber die Informationspflicht über die gesetzlichen Rechte bleibt. Das Label muss trotzdem angezeigt werden.

  • Kann ich das Label einfach als Text abbilden, statt als Grafik?

Nein. Die Durchführungsverordnung schreibt die Verwendung der offiziellen Grafikvorlagen vor. Der Text allein reicht nicht aus. Das Label muss farbig und unverändert übernommen werden.

Fazit: Nachweis statt Angst

Die neuen Label-Pflichten sind keine Bürokratie aus Brüssel, die Ihren Shop lahmlegt. Sie sind eine klare, technisch umsetzbare Regelung. Wer frühzeitig plant, die Herstellerdaten einholt und das eigene Shopsystem prüft, wird das 27.09.2026 problemlos erreichen.

Wer hingegen wartet, bis der erste Mitbewerber abmahnt, oder der Marktplatz die technische Schnittstelle schließt, hat den Stress nicht verdient. Die Checkliste oben gibt Ihnen den Plan. Die offiziellen EU-Vorlagen geben Ihnen das Material. Der Rest ist Organisation.

Ich bin zertifizierter externer Datenschutzbeauftragter, kein Rechtsanwalt. Dieser Beitrag ordnet die Rechtslage praxisnah ein und ersetzt in Ihrem konkreten Einzelfall keine anwaltliche Prüfung. Wo etwas juristisch umstritten ist, habe ich es Ihnen offen benannt.

Quellen: Richtlinie (EU) 2024/825; Durchführungsverordnung (EU) 2025/1960; Informationen der EU-Kommission auf europa.eu/youreurope; IHK-Leitfäden München und Schwaben; Rechtsgutachten Rödl & Partner sowie Händlerbund OHN.

Peter Fürsicht
Über den Autor: Peter Fürsicht

Peter Fürsicht verantwortet DSGVO- und Rechtsfragen bei max2-consulting und leitet ein Team aus WordPress-Entwicklern, SEO-Spezialistinnen und KI-Trainern. Fragen direkt an ihn: pf@max2-consulting.de

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